Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Entschädigung ist rechtens
Straftäter, die illegal zu lange sicherungsverwahrt wurden, haben Anspruch auf Entschädigung. Ein Gericht in Baden-Württemberg wies eine Berufung der Landesregierung ab.
KARLSRUHE dpa | Straftäter, die menschenrechtswidrig zu lange in Sicherungsverwahrung waren, haben einen Anspruch auf Entschädigung. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe am Donnerstag. Die Richter sprachen vier verurteilten Vergewaltigern Entschädigungen zwischen 49.000 und 73.000 Euro zu (Az. 12 U 60/12 u.a.).
Damit bestätigten sie das Urteil aus erster Instanz. Zahlen muss das Land Baden-Württemberg. Das Urteil im bundesweit ersten Prozess um Entschädigung für frühere Sicherungsverwahrte dürfte Signalwirkung haben.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte 2009 die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung für rechtswidrig erklärt. Die Kläger hatten wegen Vergewaltigung – in einem Fall zudem wegen Mordversuchs – lange Haftstrafen verbüßt und danach zehn Jahre Sicherungsverwahrung abgesessen.
Das war zur Zeit der Verurteilung das Maximum. 1998 ermöglichte der Gesetzgeber die unbefristete Verwahrung. Statt entlassen zu werden, blieben die Männer weitere acht bis zwölf Jahre eingesperrt.
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen
meistkommentiert