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Shisha-Urteil in MünsterFrüchte rauchen bleibt erlaubt

Das Nichtraucherschutzgesetz in NRW ist hart. Selbst einem Shisha-Café drohte ein Bußgeld. Die Besitzerin klagte - und bekam jetzt Recht.

Obstqualm soll da mal rauskommen – und das ist legal. Bild: dpa

DÜSSELDORF taz | Shisha-Cafés können aufatmen: Nicht jeder Rauch lässt sich mit dem nordrhein-westfälischen Nichtraucherschutzgesetz verbieten. Das geht aus einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes hervor. Danach dürfen Wasserpfeifen weiter qualmen, solange sie tabakfrei sind.

Die Stadt Marl hatte das anders gesehen. In Abstimmung mit dem grün-geführten NRW-Gesundheitsministerium drohte die Gemeinde der Betreiberin eines Shisha-Cafés mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Auf Tabak zu verzichten, reiche nicht aus. Die von ihr angebotenen Wasserpfeifen mit getrockneten Früchten und melassebehandelten Dampfsteinen würden auch unter das rigide NRW-Nichtraucherschutzgesetz fallen.

Seit dem 1. Mai 2013 ist das Rauchen in Gaststätten und Cafés in Nordrhein-Westfalen strikt verboten. Nach der Interpretation des Landesgesundheitsministeriums erstreckt sich das Verbot nicht nur auf den Konsum von Zigaretten oder anderen Tabakwaren, sondern auch die Nutzung von elektrischen Zigaretten, Kräuterzigaretten oder Shisha-Pfeifen – egal, womit sie befüllt sind.

Gegen das Vorgehen der Stadt hatte die Café-Betreiberin geklagt. Sie wollte nicht einsehen, dass auch ihre tabakfreien Wasserpfeifen verboten sein sollen. Außerdem beantragte sie beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine vorläufige Regelung, um ihr Shisha-Angebot bis zur endgültigen Entscheidung über die Klage beibehalten zu können.

Keine Schäden für Passivraucher

Die Gelsenkirchener Richter wiesen ihren Antrag auf eine einstweilige Anordnung zwar noch zurück. Doch in der zweiten Instanz untersagte jetzt der 4. Senat des in Münster ansässigen Oberverwaltungsgerichts NRW per Eilbeschluss der Stadt Marl, gegen das Shisha-Café vorzugehen. Der Grund: Die Café-Betreiberin hat beste Aussichten, in der Hauptsache zu gewinnen.

Nach Auffassung des Senats spricht „alles dafür“, dass der tabakfreie Gebrauch von Wasserpfeifen mit getrockneten Früchten und Shiazo-Steinen nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz fällt. Es gebe keine Erkenntnisse, dass Passivraucher durch das hierbei entstehende Verdampfungsprodukt gesundheitlich gefährdet würden, befanden die Richter. Deswegen sei es „voraussichtlich nicht gerechtfertigt“, wenn sich das Rauchverbot auch auf diese Stoffe erstrecken würde.

(Aktenzeichen: 4 B 608/13)

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13 Kommentare

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  • S
    Stinker

    Würde man dem Argument der grünen NRW-Gesundheitsministerin folgen, die alles Dampfende verbietet, dürften auch Leute mit "kräftigem Achselgeruch" nicht mehr da hinein. Blähungen sind auch tabu.....

  • S
    saint

    wohin die alkohol-prohibition gefuehrt hat wissen wir schon.

     

    lasst uns ausprobieren, wohin die nikotin-prohibition fuehrt. nach der atom-prohibition kommt die benzin-prohibition, schoene neue welt!

  • L
    Lukaz

    In meiner Stadt bei unserem Biergarten auf einem Schild sthet folgendes:

     

     

     

    Liebe Nichtraucher!

     

    Bitte haben sie Verständnis dafür, dass der Biergarten im Sommer nur für Raucher reserviert ist!

     

    Sie haben jahrelang für rauchfreie Indoor-Räume gekämpft.

     

    Bitte nutzen sie diese nun auch im Sinne ihrer Gesundheit!

  • A
    Arne

    Ich habe einen Traum. Einen Traum von einer Welt, in der sich alle Menschen mit freien Willem an einem Ort treffen können, an dem sie niemand anderen belästigen und das tun dürfen, was sie wollen, wo sie z.B. Tabak, Früchte, Gras, Shit usw. rauchen dürfen. Eine Welt, in der Nichtraucher wie Gesundheitsminister sagen, dass sie auf 5% Ihres Einkommens freiwillig verzichten, weil es durch die Raucher in den Bundeshaushalt gekommen ist.

     

    Eine Welt, in der die Raucher nur für das bezahlen, was sie tatsächlich an Kosten verursachen. (D.h., sie sind für das Gesundheitssystem um die 60000 € preiswerter als ein Nichtraucher, der länger lebt.)

     

    Aber das wäre eine Welt, in der man selber über seinen Körper verfügen könnte. Dies möchten Ministerinnen wie Steffens in NRW nicht. Sie sind geprägt durch religiöse Wahnvorstellungen, die damals auch der Kirche erlaubten, diese und jene Art der sexuellen Befriedigung zu verbieten und denen dafür auch jede noch so dumme Propagandalüge recht war.

  • R
    reeferman

    Jeden Tag fahren Millionen von Nichtrauchern mit ihren Benzinschleudern durch die Gegend, ohne sich einen Furz um die Gesundheitsschädigungen ihrer Mitmenschen zu kümmern und drehen dann durch, wenn sie mal etwas Tabakqualm abbekommen. Das ist lächerlich.

     

    P.s.: ich rauche nicht, schleudere aber auch Benzinabgase durch die Gegend

  • Vielleicht sollte man eine Kneipe aufmachen, in der ALLES VERBOTEN ist. Ach so - gibt es ja schon. Die Missionarsschule der GRÜNEN Elche.

  • RI
    rauchfreiheit im kopf

    meine güte, wer sich von rauch gestört fühlt oder wem die gesundheitlichen folgen vom passivshisharauchen (sic!) zu krass sind, der soll halt nicht in eine shishabar gehen.

     

    gibt es in nrw nun eigentlich gar keine shisha bars mehr, in denen tabak geraucht wird?

  • S
    Schöffepopöffe

    Ich würde vermuten, das Problem beim Passivrauchen ist nicht das Nikotin (dem Tabak zueigen) sondern die Kondensate (die beim Verbrennen aller organischen Materialien mehr oder weniger stark anfallen) und dementsprechend betrifft der Nichtraucherschutz auch den Qualm nicht-nikotinhaltiger Stoffe. Lungenkrebs kommt jedenfalls vom Kondensat, nicht vom Nikotin. Oder sehe ich das falsch?

    • @Schöffepopöffe:

      Was ist dann mit den Dämpfen im Grillimbiss? Auch da werden organische Materialien verbrannt.

       

      Müssen auch dort die Nichtraucher vor den Grilldämpfen geschützt werden? Die Dunstabzugshauben saugen ja nicht alles auf. Ansonsten könnte man die Raucher ja auch unter Dunstabzugshauben setzen.

      • @vulkansturm:

        Beim Grillen wird ja normalerweise das Fleisch nicht verbrannt.

         

        Der Holzkohlegrill ist da natürlich etwas anderes - aber der wird glücklicherweise nur im Freien betrieben.

    • @Schöffepopöffe:

      Mag schon sein, aber was zum Teufel haben Nichtraucher in Shisha-Bars zu suchen. Vegetarier gehen auch nicht ins Steakhaus.

       

      Am Beispiel der Shisha-Bars sieht man, wie krank radikale Nichtraucherschutzgesetze, wie es sie in NRW, im Saarland oder in Bayern gibt, sind. Da müssen die armen Nichtraucher sogar in Lokalitäten geschützt werden, wo sie überhaupt nichts zu suchen haben.

      • H
        Hans
        @vulkansturm:

        Das Gesetz wurde u. a. auch zum Schutz der Angestellten vor dem potentiell krebserzeugenden Rauch eingeführt.

      • @vulkansturm:

        Weil das Shisha-Rauchen um sich greift und leider nicht nur in wenigen Shisha-Bars betrieben wird.

         

        Sie hätten sicher auch gerne die Zustände zurück als es in NRW praktisch unmöglich war ein Restaurant oder eine Kneipe zu finden, die nicht verqualmt war.