Sexuelle Übergriffe gegen Flüchtlinge: Kaum Schutz vor Gewalt
Der Missbrauchsbeauftragte Rörig fordert, den Asylkompromiss zu verbessern – für Frauen und Kinder in Flüchtlingunterkünften.
Genaue Zahlen über sexuelle Gewalt an Frauen und Kindern in Asyleinrichtungen gibt es nicht. Aber MitarbeiterInnen von Frauen- und Flüchtlingsberatungsstellen würden jede Woche aufgrund von sexueller und anderer Gewalt in Asyl- und Aufnahmeheime gerufen, sagte Rörig. Dem Bundeskriminalamt zufolge sind zwei Prozent der angezeigten Delikte in Sammelunterkünften Sexualstraftaten.
Rörig sagte, dass im Referentenentwurf zum Asylgesetz Maßnahmen formuliert waren, mit denen sexuelle Gewalt in Flüchtlingsunterkünften vermieden werden soll. Diese Passagen, darunter Vorschläge zu räumlichen Standards sowie separate Duschräume und Toiletten für Frauen und Männer, seien wieder herausgestrichen worden.
„Das halte ich für falsch“, sagte Rörig: „Da muss nachgebessert werden.“ Es sei „fahrlässig zu glauben, ein erweitertes Führungszeugnis für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Asylunterkünften“ schütze Bewohnerinnen ausreichend vor Übergriffen.
Um den Kinderschutz in muslimischen Einrichtungen zu verbessern, schlossen Rörig und Aiman Mazyek, der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, eine Kooperationsvereinbarung. Es gelte, „Tabuisierungen, die es auch im muslimischen Umfeld gibt, aufzubrechen“, betonte Mazyek. So gibt es jetzt einen Informationsflyer zu sexuellem Kindesmissbrauch auf Türkisch, Arabisch und Deutsch.
Besonders gefährdet seien minderjährige Flüchtlinge, die ohne Eltern hier sind. In Deutschland gibt es rund 60.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. 4.500 von ihnen sind spurlos verschwunden. Rörig und Mazyek gegen davon aus, dass manche von ihnen kriminellen Organisationen zum Opfer gefallen sind, die sie zur Prostitution zwingen oder ihnen Organe entnehmen.
Unterdessen hat die EU-Kommission Deutschland gerügt, weil das Land eine EU-Richtlinie zum Schutz vor sexueller Gewalt an Flüchtlingen noch nicht umgesetzt hat. Die Richtlinie schreibt unter anderem Schutzstandards in Asyleinrichtungen vor. Deutschland hat zwei Monate Zeit, auf das Mahnschreiben zu reagieren.
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