Senat plant Bundesratsinitiative: Hamburg gegen Google Street View
Der Senat der Hansestadt plant, Google Daumenschrauben anzulegen: Justizsenator Till Steffen (GAL) fordert "gesetzlich bindende" Regeln zum Abfilmen von Häusern und Straßen.
HAMBURG dpa | Der Hamburger Senat will die Datensammelwut des Suchmaschinen-Betreibers Google gesetzlich eingrenzen. "Regeln zum Abfilmen von Häusern und Straßen müssen gesetzlich bindend sein. Eine freiwillige Selbstverpflichtung reicht nicht", sagte Hamburgs Justizsenator Till Steffen (GAL) am Dienstag. Bereits am 7. Mai wolle er eine entsprechende Gesetzesinitiative im Bundesrat beraten, so Steffen.
Dem Hamburger Gesetzentwurf zufolge sollen Google und ähnlich arbeitende Unternehmen verpflichtet werden, sämtliche Gesichter und Kfz- Kennzeichen unkenntlich zu machen, bevor die Daten ins Netz gestellt oder etwa an Navigationssysteme weitergegeben werden. Des weiteren sollen alle Rohdaten innerhalb eines Monats gelöscht werden.
Sollte ein Unternehmen Gebäude oder Ähnliches systematisch abfilmen wollen, müsse es zudem einen Monat vorher den jeweils zuständigen Datenschutzbeauftragten und die Öffentlichkeit informieren. Eine Bekanntgabe nur im Internet reiche nicht aus, betonte Steffen.
Abgebildete Menschen sollen ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht erhalten, ebenso Hausbesitzer und deren Mieter. Ein solcher Dienst könne auch Einbrechern nützen, sagte Steffen. Das Filmen über Hecken und Zäune hinweg soll daher ganz verboten werden, sofern diese nicht auch von einem Fußgänger problemlos überblickt werden können. Verstöße sollen mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Der Hamburger Justizsenator reagiert damit auch auf den seit Monaten angekündigten, aber weiter fehlenden Gesetzentwurf von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU). Mit deren Arbeit zeigte sich der Grüne unzufrieden: "Da tut sich einfach gar nichts." Deshalb habe nun Hamburg das Heft in die Hand genommen.
Google filmt seit Monaten für seinen Kartendienst Street View bundesweit Häuser und Straßen ab. Hamburg ist in diesem Fall zuständig, da das Unternehmen seine deutsche Zentrale in der Hansestadt hat. Bislang gilt zwischen Google und dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten nur eine freiwillige Selbstverpflichtung, um die es jedoch immer wieder Streit gegeben hat. Zuletzt hatte es eine harsche Auseinandersetzung um die Erfassung von Funknetzdaten gegeben.
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