Senat in Chile lockert Verbot: Abtreibung manchmal erlaubt
In bestimmten Fällen – nach einer Vergewaltigung oder bei Gefahr für das Leben der Mutter – sollen Frauen in Chile jetzt eine Schwangerschaft beenden dürfen.
In Chile sind Abtreibungen bislang grundsätzlich verboten, auch im Falle einer Vergewaltigung oder aus medizinischen Gründen. Der Gesetzesartikel, der Ausnahmen zuließ, wurde 1989 in den letzten Monaten der Pinochet-Diktatur abgeschafft. Seither werden Schwangerschaftsabbrüche mit Gefängnisstrafen geahndet. Präsidentin Michelle Bachelet hatte die Initiative zur Lockerung des Verbots Anfang 2015 ins Parlament eingebracht. Das Gesetz ist eines ihrer Wahlversprechen und soll bis Ende des Jahres umgesetzt werden. Im November stehen Präsidentschaftswahlen an, Bachelet darf laut Verfassung nicht wieder antreten.
Die Lockerung des Abtreibungsverbots ist im konservativ geprägten Chile allerdings äußert umstritten. Während Menschenrechtsorganisationen und Frauenrechtlerinnen sich seit Jahren für das Projekt einsetzen und das Selbstbestimmungsrecht der Frau stärken wollen, machen Kirchen und konservative Kreise dagegen mobil. Die Oppositionspartei UDI droht, vor das Verfassungsgericht zu ziehen. Ihrer Meinung nach verstößt das Gesetz gegen das in der Verfassung festgeschriebene Recht auf Leben.
Nach Schätzungen der Vereinten Nationen werden in Chile jährlich zwischen 60.000 und 70.000 illegale Abtreibungen vorgenommen. Laut Amnesty International sind Abtreibungen in Lateinamerika auch in Honduras, Haiti, Nicaragua, El Salvador, der Dominikanischen Republik und Surinam verboten.
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