Senat beschließt 2G: Für Ungeimpfte wird es unbequem
Der rot-rot-grüne Senat verschärft die Corona-Regeln. 2G in Restaurants und bei Veranstaltungen. Ausnahmen gibt es für Jugendliche unter 18 Jahren.
Ausgenommen von der neuen Regelung sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Für sie reicht weiterhin ein nachgewiesener negativer Corona-Test.
Aktuell gilt in Berlin, dass zum Beispiel Restaurantbetreiber oder Veranstalter selbst entscheiden können, ob sie den Zutritt zu ihren Innenräumen Geimpften, Genesenen und Getesteten (3G) erlauben oder nur noch Geimpften und Genesenen (2G). Bei 2G entfällt dann die Maskenpflicht. Dagegen ist für Clubs und andere Anbieter von Tanzveranstaltungen 2G schon bisher vorgeschrieben.
Mit der Verschärfung der Corona-Maßnahmen reagiert der Senat auf die erheblich gestiegenen Infektionszahlen in Deutschland und Berlin. Nach den Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Mittwochmorgen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in der Hauptstadt bei 227,8. Der Wert gibt an, wie viele Menschen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Anfang Oktober lag er noch bei 74,4.
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