piwik no script img

Schutzsuchende aus Afghanistan2.600 bekommen Aufenthaltstitel

Die Bundesregierung gewährt gefährdeten Af­gha­n*in­nen Schutz, ohne dass die Asyl beantragen müssen. Bei der Familienzusammenführung gibt es aber große Probleme.

Evakuierungsflug der Bundeswehr: Viele Schutzberechtigte haben es nicht in die Flieger geschafft Foto: dpa

Berlin dpa | Das Bundesinnenministerium hat für gut 2.600 Menschenrechtler, Künstler, Wissenschaftler, Journalisten und andere potenziell gefährdete Menschen aus Afghanistan eine Aufenthaltszusage erteilt. Das bedeutet, dass diese Menschen sowie ihre Lebenspartner und Kinder einen Aufenthaltstitel für Deutschland erhalten, also kein Asyl beantragen müssen. Eine entsprechende Zusage sei am Dienstag für alle Menschen auf der „Menschenrechtsliste“ des Auswärtigen Amtes erteilt worden, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums der Deutschen Presse-Agentur.

Nach der Machtübernahme der Taliban im August waren mit Evakuierungsflügen der Bundeswehr nach Angaben der Bundesregierung 4.587 Menschen nach Deutschland gekommen, davon 3.849 Afghanen und 403 deutsche Staatsangehörige. Unter den Schutzbedürftigen waren auch ehemalige Ortskräfte der Bundeswehr und anderer deutscher Institutionen. Nach dem Ende der Luftbrücke Ende August kamen noch einige Hundert Afghanen auf anderem Wege nach Deutschland – etwa über das Golfemirat Katar.

Wie sich aus einer Antwort des Auswärtigen Amtes auf eine Frage der Linken-Abgeordneten Ulla Jelpke ergibt, müssen wegen der schleppenden Bearbeitung von Asylanträgen aber mehr als 4000 Af­gha­n:in­nen unter der Herrschaft der Taliban leben, obwohl sie grundsätzlich einen Anspruch auf Familienzusammenführung in Deutschland haben. Die Neue Osnabrücker Zeitung (Mittwochsausgabe) berichtete zuerst. Demnach erteilte Deutschland im ersten Halbjahr lediglich 624 Visa an afghanische Staatsangehörige.

Auf den Wartelisten standen der Zeitung zufolge zuletzt aber 4173 Personen, um einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen. Stellt man beide Zahlen in einen Zusammenhang, ergebe sich rein rechnerisch eine Wartezeit von bis zu dreieinhalb Jahren, bis das letzte Visum an die derzeit Wartenden erteilt sein würde.

Linken-Innenexpertin Jelpke sagte dem Blatt dazu: „Die Wartezeiten beim Familiennachzug afghanischer Angehöriger sind inakzeptabel und für die Betroffenen unerträglich. Die Angehörigen haben in der Regel ein Recht auf Einreise nach Deutschland.“ Das Recht auf Familienzusammenführung bedeutet, dass ein Flüchtling, der in Deutschland Schutz erhalten hat, enge Angehörige wie Ehegatten oder minderjährige Kinder zu sich holen darf, damit die Familie vereint ist.

Die Linke fordert von der Bundesregierung, jetzt alles zu tun, damit die Betroffenen schnell einreisen könnten. Jelpke sagte der Zeitung: „Alle Visa-Stellen der Region müssen Visumsanträge afghanischer Angehöriger ohne Verzögerung entgegennehmen und kurzfristig und wohlwollend entscheiden.“ Soweit möglich solle dies auch auf elektronischem Wege erfolgen.

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • Und dieses Problem ist weder neu noch auf Afghanistan beschränkt.

    ICh kenne einige Eritraer mit gültigem Aufenhaltstitel dern Angehörige, Ehepartner und minderjährige Kinder, seit mhr als drei JAhren auf einen Termin bei der äthiopische Botschaft warten um überhaupt den Antrag auf Famlienzusammenführung stellen zu "dürfen".



    DAnn werden hier bei uns PApiere verlangt die es in den Herkunftsländern (Beospiele aus Afghanistan und Eritrea sind mir bekannt) gar nicht gibt.

    z. B. staatliche Ehedokumente oder Geburtsurkunden. IN Ländern in denen solche Strukturen nicht ebstehen kann sowas jedenfalls nicht legal beschafft werden.

    MAn verlangt von Eritretern in die Botschaft in Berlin zu gehen, dort werden denen Verträge vorgelegt, in denen sie unterschreiben müsen, dass sie illeagl ausgereist sind und dies bereuen und sie verpflichten sich hohe Kompensationen zu zahlen.



    Wer sich weigert bekommt keine "Dokumente".



    Angebotene Gentests ,aus denen die Vewrwandtschaft zu den PArtner*innen und en KIndern hervorgehen würden,werden weitgehend nicht akzeptiert.

    Aber wie gesagt, erst mal ist es unmöglich einen Termin zum einleiten des Prozesses zu bekommen.

  • Immerhin. Ein Funken Hoffnung inmitten der Trostlosigkeit.