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Schutz von KleingärtenGepflegtes Zerwürfnis

SPD und Linke hatten zuletzt die Grünen mit einem Kleingarten-Gesetzentwurf düpiert. Die legen nach: mit einem Gutachten und einem 10-Punkte-Plan.

Was treiben die Koalitionspartnerinnen da bloß schon wieder? Foto: dpa

Berlin taz |Der Konflikt um die dauerhafte Sicherung der über 70.000 Berliner Kleingärten geht in die nächste Runde: Die Grünen im Abgeordnetenhaus haben am Mittwoch einen Zehn-Punkte-Plan präsentiert, den das Abgeordnetenhaus beschließen soll, um so viele Gärten wie möglich zu erhalten. Auch soll die Nutzung der Gärten durch eine breitere Öffentlichkeit vorangetrieben werden. Dass die rot-rot-grüne Mehrheit im Parlament diesen Antrag tatsächlich einbringt und verabschiedet, ist im Moment allerdings nicht zu erwarten.

Hintergrund ist ein Streit zwischen den Grünen auf der einen und SPD sowie Linken auf der anderen Seite. Zwar ist das erklärte Ziel aller Koalitionspartnerinnen, die Kleingärten mit all ihren sozialen und ökologischen Funktionen unter Schutz zu stellen. Aber nachdem die grün geführte Senatsumweltverwaltung als Ergebnis jahrelanger Planung den sogenannten Kleingartenentwicklungsplan (KEP) vorgelegt hatte, zauberten „rot-rote“ Parlamentarier im vergangenen September einen Gesetzentwurf aus dem Hut, der ihrer Meinung nach maximalen Schutz bietet.

Grünen-Abgeordnete wie der naturschutzpolitische Sprecher Turgut Altug und Fraktionschefin Silke Gebel fühlten sich durch das unabgestimmte Handeln massiv vorgeführt, wie sie am Mittwoch noch einmal betonten. Sie habe das aus der Kleingarten-Zeitschrift erfahren und gedacht „Nachtigall, ick hör dir trapsen“, sagte die bekennende Kleingärtnerin Gebel. Zwar könne man alle Punkte im Gesetzentwurf unterschreiben, allein: Ein solches Gesetz stehe in Konflikt mit dem Bundeskleingartengesetz und sei somit wertlos.

Diese Sicht sehen Altug, Gebel und Co. nun durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Abgeordnetenhaus untermauert, das seit einigen Tagen vorliegt. In mehreren Punkten verweisen die Autoren darin auf die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Landes, wodurch bestimmte Regelungen, etwa zur Bereitstellung von Ersatzflächen im Falle einzelner Umwandlungen „unzulässig und nichtig“ würden.

„Ich spüre da Widerstand“

Ein „steiniger Weg“ sei die Sicherung der Kleingärten angesichts wachsender Flächenkonkurrenz, betonte Silke Gebel bei der Vorstellung des Zehn-Punkte-Plans, deshalb brauche es „breite Allianzen“, aber kein Gesetz, das von den Gerichten umgehend wieder kassiert werde. Gebel räumte ein, dass knapp 20 Prozent des Kleingartenbestands nicht dauerhaft gesichert sei: Ein Teil davon befindet sich in Privatbesitz, etwa der Deutschen Bahn, der andere gehört dem Land, ist im Flächennutzungsplan aber immer noch als Bauerwartungsland ausgewiesen.

Neben der Einrichtung einer Steuerungsgruppe, in der unter anderem die Senatsverwaltungen für Umwelt, Stadtentwicklung, Finanzen und Wirtschaft vertreten wären, und der Erstellung eines Ersatzflächenkonzepts zählt zu den zehn grünen Punkten vor allem die Darstellung aller Kleingärten als „Grünfläche – Kleingärten“ im Berliner Flächennutzungsplan. Das sei Aufgabe der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Wo es Bebauungspläne gebe, die einer dauerhaften Nutzung durch Kleingärten entgegenstehen, müssten auch diese angepasst werden. Und: Die Finanzverwaltung soll prüfen, was ein Ankauf der privaten Flächen kosten würde, und vor allem mit der DB in Verhandlungen treten.

„Der Transformationsprozess darf nicht verschlafen werden“, so Gebel. „Ich will kein böses Aufwachen in zehn Jahren.“ 2030 endet nämlich ein gerade verlängerter Bestandsschutz für rund 7.000 Parzellen, die keine dauerhafte Sicherung genießen. Daniela Billig, Sprecherin für Stadtentwicklung der Grünenfraktion, zeigte sich „enttäuscht, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ihre Verantwortung in der vagen Hoffnung auf ein Gesetz bis jetzt weggeschoben“ habe. „Ich spüre da eher Widerstand und Unwillen“, so Billig in Richtung von Senator Sebastian Scheel (Linke).

Vom Ergebnis nicht überrascht

Turgut Altug betonte, die Grünen unterstützten die Kleingartenvereine dabei, sich noch stärker in die Gesellschaft zu öffnen. Die Kolonien müssten mehr Flächen für gemeinschaftliches Gärtnern, auch durch Kitas oder Schulklassen zur Verfügung stellen. Die Senatsumweltverwaltung unter Senatorin Regine Günther (Grüne) sei aufgefordert, mit dem Landesverband der Gartenfreunde – der Dachorganisation der meisten Berliner Kleingartenvereine – auszuhandeln, wie solche neuen Formen des Gärtnerns über Kleingartenordnungen oder Pachtverträge eingeführt werden könnten.

Nun liegt der Ball wieder bei den Fraktionen von SozialdemokratInnen und Linken. Die halten aber weiterhin an ihrer Gesetzesidee fest. Der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Daniel Buchholz, sagte kürzlich dem Tagesspiegel, man sei vom Ergebnis des Rechtsgutachtens nicht überrascht. „Wir sind mit dem Bearbeitungsstand des Gesetzes auch schon ein gutes Stück weiter und zuversichtlich, dass wir damit durchkommen.“

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