Schutz in Bremer Geflüchtetenheimen: Wer nicht prüft, der findet nichts
Der Senat sieht den Gewaltschutz für Geflüchtete auch ohne genaue Kontrolle gewährleistet. Betroffene und der Flüchtlingsrat widersprechen deutlich.
Bremen taz | Anders als Geflüchtete und Flüchtlingsorganisationen sieht Rot-Grün-Rot keine größeren Probleme mit dem Gewaltschutz in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete in Bremen. Das geht aus einer Antwort des Senates auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Das Sozialressort kontrolliert diesen Schutz aber auch nur punktuell, wie der Senat einräumt.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik zählt für 2019 in Bremen insgesamt 41 Straftaten, die im Zusammenhang mit Erstaufnahmeeinrichtungen und Übergangswohnheimen stehen, vor allem solche gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie Rohheitsdelikte, also Körperverletzung, Bedrohung oder Nötigung. Rund zehn Prozent dieser Gewalttaten gehen dem Senat zufolge auf Security-Mitarbeiter:innen zurück.
2020 zählte die Polizei in Bremen 36 einschlägige Straftaten – und für keine einzige davon war die Security verantwortlich, so der Senat. In Bremerhaven gab es laut Senat weder 2019 noch 2020 Gewalt, die von der Security ausging. Wie hoch die Dunkelziffer an Vorfällen ist, die gar nicht erst in diese Statistik eingeht, ist vollkommen unklar.
Seit 2016 hat Bremen ein Gewaltschutzkonzept für Geflüchtetenunterkünfte – das Sozialressort überprüft die Arbeitsweise dort aber nicht flächendeckend – Verdachtsfällen werde aber „unverzüglich nachgegangen“, sagt der Senat. Auch würden die Security-Mitarbeiter:innen nur „stichpunktartig und anlassbezogen“ auf ihre Qualifikation geprüft.
Eine Frau, die schwanger und mit zwei Kindern aus Kenia nach Bremen kam, sagte der taz indes: Die Security der Arbeiterwohlfahrt in der Erstaufnahme in der Lindenstraße „hat uns wirklich schlecht behandelt, da gab es viel Missbrauch und Rassismus, ich möchte das gar nicht alles erzählen“. Ihre Kinder hätten sich vor dieser Security „immer gefürchtet“ und seien auch deshalb traumatisiert, so die 39-Jährige, die beinahe ihr Kind verloren hätte, weil ihr während der Quarantäne der Gang zur Frauenärztin verweigert worden war.
Ein Zögern, Gewalt zu melden
Geflüchtete hätten „häufig Angst, ein übergriffiges, herabwürdigendes Verhalten von Securitys zu melden“, sagt Gundula Oerter vom Flüchtlingsrat – „und die, die es tun, müssen häufig die Erfahrung machen, dass ihnen nicht geglaubt wird oder sie deswegen weiteren gewaltvollen Handlungen der Securitys ausgesetzt sind.“
Oerter sieht hier „ein Problem von strukturellem Rassismus“, das auch aus der Polizei oder der Feuerwehr bekannt sei. Auch Klient*innen des Behandlungszentrums für Flüchtlinge und Folteropfer „Refugio“ berichten „vereinzelt“ von Erlebnissen, scheuten oder schämten sich aber, dies zur Anzeige zu bringen, so die therapeutische Leiterin Ingrid Koop: „Ihnen fehlt es oft an Vertrauen.“
Mehr als drei Viertel aller Geflüchteten aus Syrien, dem Irak oder Afghanistan haben unterschiedliche Formen von Gewalt erlebt und sind dadurch laut der AOK „oft mehrfach traumatisiert“. Ein wiederholtes Erleben oder unfreiwillige Zeug:innenschaft von Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften erhöhe die Gefahr der (Re-)Traumatisierung und könne „eklatante psychische Folgen“ haben, so Refugio.
Die Bewohner*innen der Geflüchtetenunterkünfte in Bremen werden aber nicht einmal über ihre Grundrechte aufgeklärt, gibt der Senat zu – das finde erst in den Integrationskursen statt. Die Geflüchteten hätten sich selbst eigenständig über ihre Rechte aufzuklären, findet Rot-Grün-Rot, so „wie alle anderen Bürger Bremens“.
Des Weiteren behauptet die Landesregierung, dass es keine Zimmerkontrollen gebe, bei denen sich etwa Security-Mitarbeiter:innen ungefragt Zugang in bewohnte Zimmer verschafften. So etwas gebe es nur bei „Gefahr im Verzug“, also etwa im Brandfall.
Zimmerkontrollen und Meldepflicht
Dabei hatte der Flüchtlingsrat im Dezember dokumentiert, wie Geflüchtete in Übergangswohnheimen mit täglichen Zimmerkontrollen traktiert und sogar mit dem Rauswurf bedroht werden, sollten sie sich einmal über 24 Stunden nicht beim Wachpersonal melden. Gehandelt wurde dabei auf Anweisung aus dem Ressort der grünen Sozialsenatorin Anja Stahmann, so der Flüchtlingsrat.
Schon die beengte und erzwungene Unterbringung selbst sei „gewaltförmig“, sagt der Flüchtlingsrat. Das zeige sich etwa in der fortgesetzten Überbelegung der Erstaufnahme und der damit verbundenen erhöhten Infektionsgefahr.
Zwar sieht das Gewaltschutzkonzept von 2016 eine neutrale Beschwerdestelle vor. De facto gibt es die aber noch immer nicht. Die Sozialdeputation der Bürgerschaft hat deshalb Sozialsenatorin Stahmann vergangenen Sommer beauftragt, bis Ende 2020 zumindest ein Konzept dafür zu erarbeiten. Noch immer liegt es nicht vor, im Februar steht das Thema aber zumindest wieder auf der Tagesordnung der Deputation.