Schutz für Jesiden: Bremen will weiter Jesiden retten
Trotz Rüge vom Bundesinnenminister will Bremen weiter Jesiden Schutz bieten. Zwei Frauen aber versagte die Ausländerbehörde bereits den Nachzug aus dem Irak.
BREMEN taz | Bremen will weiter rechtliche Spielräume nutzen, um Jesiden aus dem Irak und Syrien zu retten. Dazu würde wie bisher selbst Verwandten, die nicht zur engsten Kernfamilie zählen, der Nachzug zu ihren Angehörigen nach Bremen erleichtert.
So zumindest hört man es aus Insider-Kreisen. Eigentlich hatte das Bundesinnenministerium (BMI) diese Praxis in einem Schreiben gerügt: Demnach legt Bremen die Paragrafen zum Familiennachzug zu großzügig aus (taz berichtete).
Die Bürgerschaft hatte im September 2014 beschlossen, dass Bremen Angehörige von Minderheiten aus dem Irak und Syrien, die vom „Islamischen Staat“ (IS) bedroht sind, aufnehmen soll. Seitdem wurde dafür der juristische Weg des Familiennachzugs genutzt.
Auch „sonstige Familienangehörige“
Angewendet wurde der nicht nur auf die Kernfamilie, sondern auch auf „sonstige Familienangehörige“ – vor allem als humanitäre Geste: Zahlreiche Berichte zeugen von den Greueltaten, die vor allem Frauen drohen, wenn sie in die Hände der IS-Terroristen fallen. Laut Innenressort wurde so bislang zehn Menschen eine Flucht aus Syrien und dem Irak nach Bremen ermöglicht.
Für das BMI ein Grund, Bremen zu rügen. Ein Ministeriums-Sprecher erklärte der taz: Die begrenzten Nachzugsmöglichkeiten für Angehörige, die nicht zur Kernfamilie gehören, seien „nicht dazu geeignet, auf Fluchtprobleme eine Antwort zu geben“. Zulässig sei dies nur zur Vermeidung einer „außergewöhnlichen Härte“.
Und diese besteht für das BMI nicht darin, dass IS-Terroristen mit Tod und Folter drohen: „Ein bewaffneter Konflikt, der unzweifelhaft für alle Betroffenen eine Härte begründet, erfüllt die Voraussetzung der Familienbezogenheit nicht“, so der BMI-Sprecher. Die „außergewöhnliche Härte“ gelte nur „familienbezogen“.
Umstände sind juristisch relevant
Rose Gerdts-Schiffler, Sprecherin des Innensenators, erklärte, in Bremen seien die „rechtlichen Regelungen“ bekannt und auch entsprechend umgesetzt worden. Im Bezug auf Angehörige, die nicht zur Kernfamilie gehören, erklärte sie: „Im Rahmen der Möglichkeiten, die § 36 uns lässt, werden wir die Fälle auch künftig bewerten und prüfen.“
Der Bremer Migrationsrechtler Albert Timmer bezweifelt stark, dass sich in Bremen nach dem Schreiben aus dem BMI nichts ändere: Er betreue den Fall zweier jesidischer Frauen, die im Nord-Irak festsitzen – nur wenige Kilometer von den IS-Terroristen entfernt.
Sie sind die volljährigen Töchter eines Jesiden, der in Bremen ist. Der Nachzug sei ihnen auch mit Verweis auf das Schreiben des BMI von der Bremer Ausländerbehörde verwehrt worden, so Timmer. Die Auffassung des BMI hält er auch rechtlich für „bedenklich“. Für den Familiennachzug seien die Umstände im Herkunftsland juristisch durchaus relevant.
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