Schulreform (II): Scheuerl nicht mehr im Radio
Radiowerbung der Reformgegner ruft Landesmedienanstalt auf den Plan - nach Monaten.
Von Oktober bis Ende Mai hatte die Volksinitiative "Wir wollen lernen" bei Radio Hamburg über hundert Werbespots gegen die Primarschule geschaltet. Die Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH) hat dies jetzt beanstandet. "Die Ausstrahlung war schlicht und einfach rechtswidrig", wird MA HSH Direktor Thomas Fuchs auf abendblatt.de zitiert. Der Grund: Politische Werbung ist laut Rundfunkstaatsvertrag "unzulässig".
Die Reformgegner wollten nun für die Endphase bis zum Volksentscheid eine zweite Staffel schalten. "Die Medienanstalt sagt klar, dies ist politische Werbung. Dieser Rechtsauffassung müssen wir uns beugen", sagt Radio-Hamburg Sprecherin Martina Müller. Die MA HSH habe sich aufgrund der im Mai gesendeten Spots eingeschaltet, die, so Müller, "schon eine starke Beeinflussung vornehmen".
Für Diskussion sorgte ein Spot, der suggeriert, es gebe kein Elternwahlrecht. In ihm wird geklagt, wie ungerecht es sei, dass ein begabter Junge vom Gymnasium müsse, weil ein Lehrer, der ihn nur kurz kenne, darüber entscheide. Der Spot endet mit dem Satz, das Elternwahlrecht müsse bleiben. Dabei gibt es weiter ein Elternwahlrecht, nur nach Klasse 6 statt 4.
Initiativensprecher Walter Scheuerl sagt, er prüfe jetzt gerichtliche Schritte. Er argumentiert, dass Volksentscheide mit Wahlen gleichzusetzen seien, bei denen Radiospots erlaubt sind. Die gelte für Steuer- und Wegerecht, nicht aber für das Rundfunkrecht, hält die MA HSH dagegen.
Auch funktioniert Wahlwerbung anders. Hier kommen alle Parteien zum Zuge. Die Sender schalten vor den Spots "Trenner", dass sie verpflichtet sind, den Spot auszustrahlen und für den Inhalt nicht verantwortlich.
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