„Schmähkritik“ von Jan Böhmermann: Angela Erdoğan ermittelt
Die „Schmähkritik“ des TV-Moderators am türkischen Präsidenten hat ein juristisches Nachspiel. Das ist auch das einzig Normale an der Affäre.
Köln/Mainz | Die Staatsanwaltschaft Mainz ermittelt gegen einen 35-Jährigen aus dem Raum Köln. Dem Mann wird vorgeworfen, den türkischen Präsidenten beleidigt zu haben. 20 Anzeigen sollen bis Mittwoch erstattet worden sein. Würden sich die Vorwürfe bestätigen, drohen dem Beschuldigten bis zu drei Jahre Gefängnis. Wird ihm „verleumderische Absicht“ nachgewiesen, könnte er zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verurteilt werden. (taz)
Um weiteren Anzeigenschreibern mehr Freizeit zu verschaffen: Ja, Jan Böhmermann hat den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan beleidigt. Das weiß die Staatsanwaltschaft, das weiß der Moderator; hat er schließlich selbst gesagt, als er sein Gedicht mit dem Titel „Schmähkritik“ am vergangenen Donnerstag im „Neo Magazin Royale“ vorlas. „Das darf man nicht machen“, warnte er, während er über die Genitalien des Präsidenten reimte. „Das kann bestraft werden und dann können auch Sachen gelöscht werden. Aber erst hinterher.“
Dort sind wir mittlerweile angekommen: Das ZDF hat den Beitrag am Tag nach der Ausstrahlung gelöscht, die Mainzer Staatsanwaltschaft ermittelt, inzwischen auch gegen ZDF-Verantwortliche. „Das Ermittlungsverfahren wird wegen Verdachts des Verstoßes gegen § 103 Strafgesetzbuch (Beleidigung von Organen oder Vertretern ausländischer Staaten) geführt“, teilte die Behörde mit. Zur Sicherung der Beweise wurde ein Mitschnitt der Sendung angefordert.
Was für Folgen das haben könnte? Das liegt in erster Linie an der türkischen Regierung, denn für eine Verfolgung muss laut Paragraf 104 a des Strafgesetzbuchs „ein Strafverlangen der ausländischen Regierung“ vorliegen. Das müsste von der Regierung oder der türkischen Botschaft in Deutschland kommen, liegt aber wohl (noch) nicht vor. Und die Bundesregierung müsste „die Ermächtigung zur Strafverfolgung“ erteilen. Die müsste das Auswärtige Amt aussprechen.
Schmähkritik ist strafbar
Das geht in einer internen juristischen Prüfung davon aus, dass Böhmermanns Schmähkritik-Gedicht tatsächlich strafbar sei. So meldete es der Tagesspiegel.Und auch die Bundeskanzlerin hat sich eingeschaltet. Angela Merkel und der türkische Ministerpräsident Ahmet Davutoğlu hatten telefoniert und „stimmten darin überein, dass es sich dabei um einen bewusst verletzenden Text handle“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. „Die Bundeskanzlerin verwies auf die Konsequenzen, die der ausstrahlende Sender bereits gezogen hat.“
Die Kanzlerin lässt durch ihren Sprecher öffentlich werden, dass sie in diesem Fall ganz bei der türkischen Regierung sei. Es scheint ihr also ein Anliegen zu sein, das deutlich zu machen (was Böhmermann schon selbst in seiner Sendung erkannt und gesagt und weswegen er das ganze Gedicht überhaupt verfasst hat, s. o.).
Liegen der Kanzlerin Fragen der Medienethik und Pressefreiheit am Herzen? Eher nicht. Als der Spiegel-Online-Korrespondent Hasnain Kazim vor wenigen Wochen die Türkei verlassen musste, weil ihn auch deutsche Behördenvertreter gewarnt haben sollen, dass die Situation sonst „eskalieren“ könnte (so zitiert Kazim den Behördenmitarbeiter), und aus Sorge sogar ein deutscher Diplomat den Reporter und dessen Familie zum Flughafen begleitete, hielt sich die Bundesregierung mit Statements zurück. Hinter verschlossenen Türen soll aber verhandelt worden sein. Kazim selbst glaubt, dass die Bundesregierung getan habe, was sie tun konnte. Nach außen getragen wurde nichts.
Das ist diesmal anders. Ja, die Staatsanwaltschaft muss auf Strafanzeigen reagieren. Und ja, dass das Gedicht Ärger geben könnte, wusste Böhmermann. Aber dass die Regierung ausgerechnet in diesem Fall die Klappe aufreißt, bestätigt das erschreckend devote Verhalten gegenüber der türkischen Regierung, seit diese zum wichtigsten Partner bei der Abschottung vor Flüchtlingen geworden ist.
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