Patricia Schlesinger und der RBB: Privates und Berufliches

Laut eines Berichts waren diverse Dienstreisen der Ex-RBB-Intendantin gar nicht dienstlich. Ihr Anwalt weist die Vorwürfe zurück.

Patricia Schlesinger wirkt konzentriert im Gespräch

Patricia Schlesinger, damals RBB-Intendantin, bei einem Interview im Jahr 2021 Foto: Britta Pedersen/dpa

KÖLN/BERLIN epd/dpa | Der Anwalt von Patricia Schlesinger hat Vorwürfe zurückgewiesen, die frühere RBB-Intendantin habe Urlaubsreisen dienstlich abgerechnet. „Die Vorwürfe sind ausnahmslos falsch und zum Teil in geradezu bizarrer und peinlicher Weise konstruiert, um die unberechtigte Entlassung der Mandantin im Nachhinein irgendwie zu rechtfertigen“, sagte der Kölner Medienanwalt Ralf Höcker am Donnerstag. Nachdem fast alle ursprünglichen Vorwürfe des RBB „in sich zusammengefallen“ seien, werde jetzt nachgeschoben. „Vor Gericht wird auch davon nichts Bestand haben“, betonte Höcker.

Der Business Insider, der zum Axel-Springer-Konzern gehört, hatte am Donnerstag berichtet, dass mehr als ein halbes Dutzend Dienstreisen von Schlesinger als Intendantin gar nicht dienstlich veranlasst gewesen seien. Vielmehr soll es sich um private Urlaubsreisen gehandelt haben. Bei den Reisen – unter anderem nach London, San Francisco, Tel Aviv und Tokio – hätten interne wie externe Prüfer keine dienstliche Veranlassung und einen „Verstoß gegen die Reisekostenordnung“ erkannt, hieß es.

Schlesinger war über 30 Jahre lang beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschäftigt. Nach Vorwürfen der Korruption, Vorteilsnahme und Verschwendung von Beitragsgeld war sie Anfang August 2022 als RBB-Intendantin zurückgetreten und anschließend von den Aufsichtsgremien abberufen und fristlos gekündigt worden. Gegen Schlesinger und andere in die Affäre verwickelte Personen ermittelt die Berliner Generalstaatsanwaltschaft.

Ein neuer Job für Schlesinger

Nach Höckers Angaben hat die 61-Jährige inzwischen einen neuen Job. „Sie arbeitet für ein international tätiges Unternehmen an dessen Hamburger und Berliner Standorten. Sie ist in dieser Funktion viel unterwegs“, teilte ihr Anwalt am Donnerstag mit. Den Namen des Unternehmens und die Position Schlesingers nannte er nicht. Durch die neue Stelle verringere sich ihr Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente durch den RBB, weil „ihr Gehalt zum Teil auf den Rentenanspruch angerechnet wird“.

Er sagte allerdings nicht, um welche Summe sich die Forderung an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) reduziert.

Im Februar war bekanntgeworden, dass Schlesinger vor das Landgericht Berlin gezogen ist, um ihr Ruhegeld einzulagen. Ihr Medienanwalt Höcker teilte damals mit, dass 18.384,54 Euro pro Monat eingeklagt wurden. Nach Angaben des Landgerichts vom Februar verlangt die Klägerin Ruhegeld auf der Grundlage eines beendeten Dienstverhältnisses. Mit Ruhegeld ist gemeint, dass man auch nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen Geld vom früheren Arbeitgeber bekommt. Es gibt unterschiedliche Regelungen zum Ruhegeld. Der RBB hatte sich damals nicht zu dem Verfahren geäußert.

Der RBB stürzte im Sommer 2022 in eine tiefe Krise. Es kamen Vorwürfe der Vetternwirtschaft und der Verschwendung auf. Schlesinger wurde fristlos entlassen. Im Zentrum des Skandals steht neben der Ex-Intendantin der zurückgetretene Sender-Chefaufseher Wolf-Dieter Wolf. Beide wiesen Vorwürfe zurück. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt, es gilt die Unschuldsvermutung.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.