Schleichwerbung in den Medien: "Damit die Wirkung nicht verpufft"

Nach einem sonntaz-Bericht zu käuflichen Zeitungsartikeln reagieren Politik und Werbewirtschaft. Bußgeld zahlen müssen die Zeitungen trotzdem nicht.

Beschreibungen siehe Kasten. Bild: aus den jeweiligen Zeitungen

Die nordrhein-westfälische Landesregierung erwägt, das Bußgeld für Schleichwerber zwischen Rhein und Ruhr deutlich anzuheben. Medienministerin Angelica Schwall-Düren von der SPD teilte der sonntaz mit, es könnte "darüber nachgedacht werden, den Rahmen für Geldbußen bei Verstößen spürbar zu erhöhen, damit ihre Wirkung nicht verpufft".

Im April berichtete die sonntaz, dass mehrere Zeitungen und Zeitschriften in Deutschland journalistische Inhalte auf bestimmten Seiten zum Kauf anbieten. Zwei Rechercheure hatten sich als Mitarbeiter einer Werbeagentur ausgegeben und so zehn Verlage kontaktiert. Sie verlangten, dass die Zeitung im Gegenzug für die Schaltung einer bezahlten Anzeige auch einen zum Thema passenden Artikel veröffentlicht. Dieser Artikel sollte redaktionell aussehen und nicht mit dem Wort "Anzeige" gekennzeichnet sein. Sieben von zehn Verlagen waren bereit, das Angebot auf speziellen Seiten zu akzeptieren - darunter die Zeit, die Frankfurter Rundschau, die Westdeutsche Allgemeine Zeitung und das Neue Deutschland. Die Mitarbeiter dieser Verlage versicherten zudem, entsprechende Absprachen mit Anzeigenkunden seien in ihren Häusern üblich.

Die Pressegesetze der Bundesländer schreiben vor, dass Zeitungen bezahlte Veröffentlichungen mit dem Wort "Anzeige" kennzeichnen müssen, wenn sie nicht schon durch ihr Layout als Anzeige zu erkennen sind. Die Länder legen auch die Höhe des Bußgeldes bei Verstößen fest. Die entsprechende Vorschrift in Nordrhein-Westfalens Pressegesetz wurde schon länger nicht mehr angepasst: "Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Deutsche Mark geahndet werden."

Neues Deutschland: Der Artikel "Zufriedenheit und wachsende Angst vor Zukunft" handelt von der Arbeit der Volkssolidarität. Was die Leser nicht erfahren: Der Autor ist Pressesprecher des Verbandes, der für den Abdruck bezahlt hat.

Westdeutsche Allgemeine: Die Zeitung aus Essen bot Autoherstellern an, ein Fahrzeug für 66.666 Euro auf drei Seiten vorzustellen.

Frankfurter Rundschau: Die Seite ganz rechts bot die Zeitung für gut 15.600 Euro zum Kauf an.

Schleichwerbung bringt aber höhere Summen. Die Westdeutsche Allgemeine hatte einen Katalog mit Schleichwerbe-Angeboten vorgelegt und wollte 66.666 Euro dafür, dass sie auf Autoseiten ein Modell über drei Seiten vorstellt.

Kein Bußgeld für Schleichwerbung

Doch selbst wenn das Bußgeld erhöht wird: Es muss auch eingetrieben werden. Dafür sind in Nordrhein-Westfalen die Ordnungsämter zuständig. Die beschäftigen sich sonst damit, Falschparker zu verfolgen oder Flohmärkte zu genehmigen. Mit Schleichwerbung befassen sie sich eher nicht so oft. Dabei ist hier der Fall klar: Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung hat selbst eingestanden, sie habe "juristisch nicht korrekt" gehandelt. Die Zeitung kündigte an, in Zukunft alle bezahlten Veröffentlichungen als Anzeige zu kennzeichnen - so wie es das Gesetz vorsieht.

Trotzdem muss die Zeitung für den jahrelangen Abdruck von Schleichwerbung kein Bußgeld zahlen. Detlef Feige, Sprecher der Stadtverwaltung Essen, sagte dazu: "Im Ordnungswidrigkeiten-Bereich gilt das Opportunitätsprinzip, es steht im Ermessen der Behörde, darüber zu entscheiden, ob ein Verfahren eröffnet wird oder nicht."

Die Stadt vertraut dabei auf die Zusage der Zeitung. Feige: "Die Selbstverpflichtung der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung zum zukünftigen sorgfältigen Umgang mit Paragraf 10 des Pressegesetzes wird insoweit zunächst erst mal anerkannt. Ein öffentliches Verfolgungsinteresse ist damit nicht mehr gegeben." Das heißt: Da die Zeitung verspricht, sich künftig ans Gesetz zu halten, muss sie für Verstöße in der Vergangenheit nicht zahlen. Ob Essen auch Falschparker so gnädig behandelt?

"Die Unabhängigkeit der Berichterstattung ist ein hohes Gut"

Ohnehin hält die Stadt Essen es für nicht so gravierend, wenn Unternehmen für die Veröffentlichung von Artikeln zahlen: "Dem Durchschnittsleser ist es in der Regel aber auch egal, aus welcher Redaktion der Artikel stammt und ob er vorher ,gehandelt' worden ist", teilt Feige mit. Hier widerspricht Medienministerin Schwall-Düren: "Ich glaube nicht, dass es dem Durchschnittsleser egal ist, wenn für - vermeintlich - redaktionelle Texte bezahlt wird", teilt sie mit. "Die Unabhängigkeit der Berichterstattung ist ein hohes Gut. Sie ist eine unabdingbare Voraussetzung für den Prozess der individuellen und öffentlichen Meinungsbildung in einer Demokratie."

Auch fürs Neue Deutschland bleibt der Abdruck von Schleichwerbung folgenlos. Die Berliner Polizei teilte mit, die Verjährungsfrist betrage drei Monate - und sei somit abgelaufen. Doch man habe den sonntaz-Artikel "zum Anlass für ein Gespräch mit der Tageszeitung Neues Deutschland zur Erörterung der Rechtslage genommen".

Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft will als Reaktion auf die Veröffentlichung eine Kampagne zur Erinnerung an die eigenen Richtlinien starten, in denen die Vorgaben aus den Pressegesetzen konkretisiert und ergänzt werden. Zur Zielgruppe werden Verlagschefs genauso gehören wie PR-Agenturen und Redaktionen. Verbandssprecher Volker Nickel sagt: "Diese Kampagne werden wir künftig alle zwei Jahre wiederholen - insbesondere um den Nachwuchs im Rahmen ihrer Ausbildung zu sensiblisieren."

Die sonntaz-Titelgeschichte vom 2. April ist nachlesbar unter taz.de/recherchezeitungen

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