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Scharfe Kritik an IranGeplante Hinrichtung an 22-Jährigem

Nicht nur Menschenrechtler verurteilen das Todesurteil gegen einen jungen Kurden. Mit 17 soll er an „bewaffneten Aktionen“ teilgenommen haben.

2010 wurde in Berlin gegen Hinrichtungen in Iran protestiert. Bild: dpa

BERLIN/GENF afp | Iran gerät zunehmend in Kritik wegen der geplanten Hinrichtung eines zur Tatzeit minderjährigen Häftlings. Auch der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung hat das Vorgehen scharf kritisiert. Die für Donnerstag geplante Vollstreckung des Todesurteils gegen Saman Naseem erfülle ihn „mit größter Besorgnis“, erklärte Christoph Strässer am Mittwoch in Berlin.

„Sowohl die UN-Konvention über die Rechte des Kindes als auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte – beide von Iran ratifiziert – verbieten die Hinrichtung zum Tatzeitpunkt Minderjähriger.“ Sollte Iran Naseem wirklich hinrichten, wäre dies „ein völlig inakzeptabler Bruch des Völkerrechts“, erklärte Strässer weiter. „Ich fordere die Verantwortlichen in Iran daher auf, die Vollstreckung sofort zu stoppen, das Todesurteil aufzuheben und Saman Naseem ein erneutes faires Gerichtsverfahren zu gewähren.“

Der 22-Jährige war im April 2013 zum Tode verurteilt worden, zuvor soll er gefoltert worden sein. Er wurde für schuldig befunden, im Alter von 17 Jahren an bewaffneten Aktionen gegen die Revolutionsgarden teilgenommen zu haben. Laut Urteilsspruch war er damals Mitglied der verbotenen kurdischen Partei für ein freies Leben in Kurdistan. Seine Familie wurde nun informiert, dass das Urteil am Donnerstag vollstreckt werden solle.

Gegen die Hinrichtung protestierten auch Menschenrechtsgruppen aus aller Welt sowie Vertreter der Vereinten Nationen. „Unabhängig von den Umständen und der Art des Verbrechens ist die Hinrichtung von Minderjährigen durch die internationalen Menschenrechtsgesetze klar verboten“, erklärten am Mittwoch der UN-Sonderberichterstatter zu den Menschenrechten in Iran, Ahmed Shaheed, sowie der UN-Berichterstatter zu außergerichtlichen Hinrichtungen, Christof Heyns.

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1 Kommentar

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  • Der Iran fühlt sich, wie viele andere islamische Staaten, nicht an die westlichen Menschenrechte gebunden, sondern an die 1994 unterzeichnete Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam bzw. die 2004 unterzeichnete Charta.

     

    Für diese Staaten ist in erster Linie das Recht der Scharia von Bedeutung und wird über die westlichen Menschenrechte gestellt.