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Schadensersatzklage im Fall YücelDeniz Yücels Klage abgelehnt

Der Journalist Deniz Yücel fordert von der Türkei Entschädigung dafür, dass er ein Jahr ohne Anklageschrift in U-Haft saß. Ein Gericht lehnte seine Klage nun ab.

Erol Önderoğlu von Reporter ohne Grenzen und Deniz Yücels Anwalt Veysel Ok im Gerichtssaal Foto: Barış Altıntaş

Nach einem Jahr in Untersuchungshaft war der Welt-Reporter Deniz Yücel im Februar freigekommen, jetzt wurde seine Klage gegen die Türkei auf Entschädigung in Höhe von 2,9 Millionen Lira (400.000 Euro) wegen unrechtmäßiger Inhaftierung abgelehnt.

Am Dienstag lehnte die 17. Strafkammer Istanbul in der ersten Sitzung Yücels Forderung auf Entschädigung ohne weitere Begründung ab. Der Vorsitzende Richter Canel Rüzgar und die Beisitzer*innen Deniz Beştemir und Sevim Karacı sagten bei der Urteilsverkündung, dass es keine Voraussetzungen für ein solches Verfahren gebe. Die Einzelheiten führe man in der schriftlichen Urteilsbegründung aus.

Die Vorwürfe gegen Deniz Yücel lauteten Propaganda für eine terroristische Vereinigung und Volksverhetzung, deshalb saß er ein Jahr im Hochsicherheitsgefängnis im westtürkischen Silivri in U-Haft. Im Februar kam er auf freien Fuß und reiste am 16. Februar aus der Türkei aus. Yücels Anwalt Veysel Ok reichte am 31. März wegen unrechtmäßiger Inhaftierung des Journalisten Klage bei der zuständigen Strafkammer Istanbul ein und forderte von den türkischen Behörden Schadensersatz für seinen Mandanten.

Nach der Verhandlung erklärte Anwalt Veysel Ok taz.gazete gegenüber: „Bei diesem Prozess geht es um die Abrechnung eines Journalisten wegen Freiheitsberaubung. Die Abrechnung ist nicht in finanzieller Hinsicht von Bedeutung, sondern weil sie die Rechtlosigkeit konstatiert. Zweck der Klage war es, sicherzustellen, dass die Justiz für willkürliche Verhaftungen zur Verantwortung gezogen werden kann.“

Der Prozess ist nicht zu Ende“

Ok kritisiert, dass die Richter*innen das Verfahren niederschlugen. „Hätte sich das Gericht an internationale Abkommen und Gesetze gehalten, hätte es das Verfahren nicht abgelehnt“, sagt er. Doch der Prozess sei damit nicht beendet. „Wir werden Gebrauch von unserem Widerspruchsrecht machen und die Sache bis vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof tragen. Wir werden alles tun, um daraus einen Präzedenzfall für andere inhaftierte Journalist*innen und unrechtmäßig Inhaftierte zu machen.“

Für Yücel hätten sie von den türkischen Behörden 2,9 Millionen Lira Entschädigung gefordert, sagt Ok. Darin enthalten seien eine Million Lira Schmerzensgeld wegen Freiheitsberaubung und der Schädigung, die Yücel erlitt, weil er zur Zielscheibe gemacht wurde. Dazu kämen 250.000 Lira Entschädigung für Verdienstausfall, weil er in der Haft seinen Beruf nicht ausüben konnte, und die Prozesskosten.

Deniz Yücel ist heute 44 Jahre alt, er hat die deutsche und die türkische Staatsbürgerschaft, saß ohne Anklageschrift ein Jahr lang in der Türkei in U-Haft und wurde im Februar auf freien Fuß gesetzt, während sein Verfahren fortdauert. Nach seiner Freilassung reiste er aus. Im Juni fand die erste Verhandlung im Strafverfahren gegen ihn statt, Yücels Antrag auf Freispruch wurde abgelehnt.

Die nächste Verhandlung ist für den 20. Dezember vor der 32. Strafkammer Istanbul angesetzt. Die Staatsanwaltschaft fordert 18 Jahre Haft für Yücel.

Aus dem Türkischen von Sabine Adatepe

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