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„Sanctuary Cities“ in den USAKalifornien gegen Trump – 1:0

Ein Bundesrichter in San Francisco stoppt Trumps Strafdekret gegen „Sanctuary Cities“. Diese schützen papierlose MigrantInnen.

Aktivistin Lordes Reboyoso demonstriert in San Franciso im Januar 2017 Foto: ap

Berlin taz | Neuer Schlag gegen die Abschiebepläne des US-Präsidenten Donald Trump: Am Dienstag hat ein Bundesbezirksrichter in San Francisco Trumps Dekret vom 25. Januar, mit dem der Präsident den sogenannten „Sanctuary Cities“ die Streichung von Bundesmitteln androhte, bundesweit gestoppt. Als „Sanctuary Cities“ bezeichnen sich Städte und Gemeinden, die sich weigern, aktiv gegen papierlose MigrantInnen vorzugehen oder sie in Abschiebehaft zu nehmen.

Die Entscheidung des Richters William Orrick ist zunächst vorläufig, bis er in einem Hauptverfahren über die Klage der kalifornischen Städte San Francisco und Santa Clara entschieden hat. Er machte jedoch sehr deutlich, dass er den Städten auch in der Hauptsache recht zu geben gedenkt. Nur der Kongress, nicht aber die Regierung, so seine Argumentation, habe das Recht, die Vergabe von Bundesmitteln an irgendwelche Bedingungen zu knüpfen.

Die beiden Städte hatten argumentiert, sie würden die Abschieberichtlinien nicht umsetzen, weil es das Verhältnis von Sicherheitskräften und Bürgern nachhaltig stören würde, wenn Papierlose ständig Angst haben müssten, bei jedem Kontakt mit der Polizei nach ihrem Aufenthaltsstatus gefragt zu werden. Verbrechen würden so gar nicht erst angezeigt, Zeugen würden wegtauchen.

Und: Die Drohung durch Trumps Dekret bedrohe die Vergabe von Bundesmitteln in Höhe von 1 Milliarde Dollar an San Francisco und 1,7 Milliarden Dollar an Santa Clara. Das würde eine vernünftige Haushaltsplanung unmöglich machen.

Die Anwälte des Weißen Hauses argumentierten, das Dekret sei doch gar nicht so gemeint, keinesfalls sollten Bundesmittel in dieser Größenordnung ge­strichen werden. Doch Richter Orrick führte öffentliche Äußerungen von Präsident Trump und seinem Justizminister Jeff Sessions an, die genau das nahelegten. Und das Dekret, argumentierte Orrick, lasse eine derart umfangreiche Streichung von Bundesmitteln als Strafmaßnahme zumindest zu, deshalb sei es illegal.

Die Entscheidung ist die erste in einer ganzen Reihe von ­Verfahren, in denen sich „Sanc­tuary Cities“ gegen Trumps Dekret wehren. Und es droht ein Showdown zwischen Trump und dem ganzen Bundesstaat Kalifornien: Dessen Senat hat nämlich bereits beschlossen, den gesamten Bundesstaat zum „Sanctuary“ zu erklären. ­Kaliforniens Repräsentantenhaus wird bald folgen.

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2 Kommentare

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  • Ich weiß ernsthaft nicht wieso man das feiern sollte. Der Gerichtshof wird mit hoher Wahrscheinlichkeit von der nächsthöheren Instanz überstimmt, wie in der Mehrheit aller Entscheidungen dieses Gerichtshofes.

    • @Dideldidum:

      Zum Einen bezweifle ich, dass Sie für ihre steile These bezüglich des Bundesgerichts von San Francisco eine Quelle angeben können, zum Anderen scheint doch der Fall recht einfach zu liegen. Nur der Kongress darf nach amerikanischem Recht über die Vergabe und den Entzug von Bundesmitteln entscheiden und nur der Kongress darf Bedinungen hierfür beschliessen.

       

      Trump hat mit dem Erlass schlicht seine Kompetenzen als Präsident überschritten, und kein Gericht könnte darüber anders entscheiden. Es sei denn, die Verfassung würde vom Kongress selbst in diesem Punkt zuerst zu einem "präsidialen Ermächtigungsgesetz" umgeschrieben.