Sachsens Justizminister bei „Anne Will“: Alles klar im Justizvollzug
Sebastian Gemkow verteidigt erneut das Vorgehen der Leipziger Beamten im Fall Jaber A. Der Terrorverdächtige hatte sich im Gewahrsam getötet.
A. hatte sich am Mittwochabend zwei Tage nach seiner Festnahme erhängt – mit einem T-Shirt seiner Anstaltskleidung an einem Zellengitter. Zu jenem Zeitpunkt war lediglich eine halbstündige Überprüfung seiner Zelle angeordnet gewesen. Gemkow betonte, es gebe keine besonderen Häftlinge. „Jeder Gefangene wird individuell so behandelt, wie es notwendig ist.“
Zeige die Untersuchung, dass keine akute Suizidgefahr vorliege, dann dürfe keine Maßnahme angeordnet werden, die die Grundrechte eines Gefangenen verletze, argumentierte der Justizminister. „Das haben die Bediensteten richtig gemacht.“ Für ihn persönlich würden die gleichen Maßstäbe gelten. „Letzen Endes werde ich diese Grenzen nicht überschreiten, indem ich eine Maßnahme anordne, die unverhältnismäßig ist und die den Boden des Rechts verlässt“, so Gemkow.
Auch der Leipziger Gefängnisdirektor Rolf Jacob wies den Vorwurf zurück, bei einem mutmaßlichen IS-Terroristen müsse man ständig von dessen Bereitschaft zur Selbsttötung ausgehen. „Es gab ein tragisches Ereignis. Man muss aus diesem Ereignis lernen, wie man es zukünftig besser machen kann. Einen Rückschluss auf Fehler, den weise ich zurück“, sagte Jacob im „Spiegel TV“-Interview.
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