Sachsen-Anhalt prescht vor: Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung
Sachsen-Anhalt will ab August nicht nur einen Kitaplatz für unter Dreijährige garantieren, sondern auch deren Ganztagsbetreuung.
DRESDEN taz | Nach eineinhalbjähriger Kontroverse hat Sachsen-Anhalt seinen rund 115.000 Kindern im alten Jahr noch ein Geschenk gemacht. Kinder von der Wiege bis zur sechsten Schulklasse inklusive haben danach ab August 2013 Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung.
Sachsen-Anhalt prescht damit bundesweit vor. Zwar erhalten Eltern ab August 2013 in ganz Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Kinder unter drei Jahre und ab dem ersten Geburtstag. Doch in etlichen Kommunen ist damit nicht automatisch eine Ganztagsbetreuung verknüpft. Wie viele Stunden ein Kind am Tag in die Kita gehen darf, machen diese oft von der beruflichen Situation der Eltern abhängig.
Das ostdeutsche Bundesland Sachsen-Anhalt ist schon jetzt Spitzenreiter, wenn es um die aushäusige Betreuung für unter Dreijährige geht. Während laut Statistischem Bundesamt bundesweit weniger als 28 Prozent der unter Dreijährigen in einer Kita oder von einer Tagesmutter betreut werden, sind es in Sachsen-Anhalt mittlerweile knapp 58 Prozent. Auch die anderen Ostländer können hohe Betreuungsquoten vorweisen, der Westen hingegen hinkt hinterher.
In Sachsen-Anhalt bestand zur Zeit der PDS-tolerierten Minderheitsregierung von Reinhard Höppner (SPD) bereits einmal Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung für alle Kinder. Den schränkte die CDU-FDP-Koalition 2003 auf Kinder berufstätiger Eltern ein. 2005 dann scheiterte ein Volksentscheid zur Wiedereinführung der Ganztagsbetreuung nur knapp.
Nach den Landtagswahlen 2011 brachte die SPD das Anliegen in den Koalitionsvertrag mit der CDU ein. Lange Zeit gab es nicht nur Widerstände aus der CDU, sondern auch von Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD). Der wollte nur 30 Millionen Euro zusätzlich ausgeben. Jetzt kostet ihn das neue Kinderfördergesetz 53 Millionen Euro mehr.
1.400 neue ErzieherInnen
Denn neben dem zehnstündigen täglichen Betreuungsanspruch soll sich auch die Qualität in den Kitas schrittweise verbessern. Im Kindergarten soll eine Erzieherin statt bisher im Schnitt 14,6 nur noch 12,5 über Dreijährige in einer Gruppe haben. Für unter Dreijährige soll sich der Schlüssel ab 2015 von 6,6 auf 5,5 Kinder verbessern. Dafür stellt das Land 1.400 ErzieherInnen neu ein. Das Personal werde um 20 Prozent wachsen, sagt die Gewerkschaft GEW.
Die Eltern müssen künftig nur für das erste Kind die vollen Kitagebühren aufbringen. Für das zweite Kind werden 60 Prozent fällig, das dritte Kind kann kostenlos in die Kita gehen. Dennoch geht einigen ErzieherInnen und dem Bündnis für ein kinder- und jugendfreundliches Sachsen-Anhalt das neue Gesetz nicht weit genug. Sie bemängeln, dass es künftig nicht mehr Vor- und Nachbereitungszeit für PädagogInnen geben wird. Fraglich ist zudem, ob der Personalschlüssel für die Inklusion von Kindern mit Behinderungen ausreichen wird. Sie sollen künftig alle in Regelkitas betreut werden.
Landrat Uwe Schulz (CDU) sprach sogar vom „kommunalfeindlichsten Gesetz aller Zeiten“. Denn künftig werden die Landkreise und nicht die Kommunen über alle Kitaangelegenheiten entscheiden. Das kritisieren auch die Linkspartei und die Grünen, die kommunalen Spitzenverbände erwägen gar eine Verfassungsklage.
Doch SPD-Fraktionssprecher Falko Grube verteidigt das Gesetz. Man sei in Sachsen-Anhalt um „Dimensionen weiter“ als im Rest der Republik. Es gehe nicht mehr um die bloße Bereitstellung von Infrastruktur, sondern „um Qualität und Quantität der Betreuungsleistungen“. Dazu zählt er auch das für alle Kitas verpflichtende frühkindliche Bildungsprogramm.
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