SPD will Gesetz gegen Korruption : Strafen für gekaufte Abgeordnete

Die SPD-Fraktion hat ihren Gesetzentwurf gegen die Bestechung von Abgeordneten vorgestellt. Eine UN-Konvention dazu gibt es schon seit 2003. Das Gesetz aber fehlt.

Nicht immer wenn ein Geldkoffer im Spiel ist, handelt es sich juristisch gesehen auch um Bestechung. Bild: imago/INSADCO

BERLIN taz | Christine Lambrecht, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, hat am Freitag den Entwurf eines Gesetzes gegen Abgeordnetenbestechung vorgestellt. Bereits seit 2003 existiert eine UN-Konvention, die Vorgaben zur Ahndung von Politikerkorruption macht. Im deutschen Strafrecht sind sie bis jetzt allerdings noch nicht umgesetzt. "Wir suggerieren so, dass wir gegen Bestechung nicht vorgehen wollen", sagt Lambrecht.

Das Gesetz sei durch vorgezogene Bundestagswahlen im Jahr 2005 sowie durch die Blockade der Union bis jetzt verhindert worden, so Lambrecht. Daher wolle die SPD-Fraktion im November den Gesetzentwurf einbringen.

Von der Linkspartei und den Grünen liegen bereits Entwürfe zum Thema vor. Der Tatbestand der Bestechung sei hier allerdings "vom Wortlaut her zu weit gefasst", meint Bernd Heinrich von der Berliner Humboldt-Universität.

So könnte das Gesetz gezielt eingesetzt werden, um dem politischen Gegner im Wahlkampf zu schaden, sagte der Professor für Strafrecht, der die SPD bei der Ausarbeitung ihres Vorschlages beraten hat.

Einen strafbaren Vorteil verschafft sich ein Abgeordneter nach dem SPD-Entwurf nur, wenn er "im Auftrag oder nach Weisung" eines Auftraggebers handelt.

Wenn eine Partei sich für erneuerbare Energien einsetze und eine Parteispende von einem Energiekonzern erhalte, so Lambrecht, sei dies noch keine Bestechung. Erst wenn daran zum Beispiel das Einbringen eines Gesetzentwurfs geknüpft werde, sei es Korruption.

Acht Jahre nach der UN-Konvention ist das Thema wohl eher politisch peinlich als politisch brisant: Er wisse von keinem Bestechungsskandal in den letzten beiden Legislaturperioden, sagt Karl Lauterbach, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.

Aber man wolle bei einem solchen Gesetz im Vergleich zu anderen Ländern "nicht der Letzte sein", meint Bernd Heinrich.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.