S-Bahn-Verträge II: Von der Z-Formel zum PSI-Verfahren
Pünktlichkeit, Qualität, zufriedene Kunden: Auszüge aus dem Vertragswerk zeigen, dass zwischen butterweichen Formulierungen und festen Zusagen im Ergebnis kaum ein Unterschied besteht
Wenn das keine Erkenntnis ist: Hinter der (Un-)Pünktlichkeit der S-Bahn steckt eine mathematische Formel, die da lautet „Der Pünktlichkeitsgrad wird ermittelt nach der Formel (Z - Zv - Za) x 100 : Z“. Nachzulesen auf Seite 12 der Anlage 2 „Qualitätsstandards“ des nun veröffentlichten Verkehrsvertrags. Die Z-Formel also. Alles klar?
Dankbar muss man auch sein für Festlegungen an gleicher Stelle wie: „Ein Zug gilt als ausgefallen, wenn er nicht verkehrt“ – wer hätte das gedacht? – ergänzt um den Zusatz „... bzw. die Verspätung größer als die jeweilige Taktfolge der betroffenen S-Bahnlinie ist.“ Als verspätet gilt ein Zug, „wenn er mehr als 3 Minuten vom Fahrplan abweicht“.
Wer bislang dachte, ein Vertrag sei eine Einigung, die Dinge festschreibe, die dann auch einzuhalten sind, dem erschließen sich aus dem Verkehrsvertrag ganz neue Einsichten. Denn auf Seite 17 der Unterlagen steht: „Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses besteht zwischen den Vertragspartnern über die endgültige Höhe des Basiszuschusses kein Einvernehmen. (...) Der sich daraus ergebende Differenzbetrag von 0,69 Euro pro Zugkilometer ist zwischen den Vertragspartnern streitig.“
Dann gibt es da noch die Stelle, der Auftraggeber sei zu Kürzungen „berechtigt“. Das liest sich gut – bis zum Zusatz: „... höchstens um den nachfolgend bestimmten maximalen Reduzierungsbetrag“.
Butterweich ist eine mit dem Vertrag veröffentlichte „Protokollnotiz zu Lärmminderungsmaßnahmen“ formuliert: „Die Vertragspartner streben an ...“, ist da zu lesen. Oder: „Die Partner werden Vorschläge prüfen“. Aber andererseits ist an anderer Stelle gut zu sehen, dass eine eindeutige Festlegung und Zusage auch nicht weiter hilft: „Die S-Bahn Berlin GmbH wird ... eine kontinuierlich hohe Qualität gewährleisten“, heißt es da unter §6 des Vertrags. Wenn das keine Zusage war. Aber hat es etwas geholfen? Nö. War wohl mehr ein Versprecher als ein Versprechen.
Die Meinung der Fahrgäste kommt auch vor. Aber nicht etwa in Form schlichter Befragungen – nein, wenn schon der Pünktlichkeitsgrad mit der Z-Formel ermittelt wird, wäre das zu schnöde. Deshalb heißt es: „Grundlage für die Ermittlung der Kundenzufriedenheit ist das Verfahren PSI, das in der Anlage 2.9 näher beschrieben wird.“
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