Rüstungsexporte über den Hamburger Hafen: Kein Tor zur friedlichen Welt
Gegen den Transport und Umschlag von Rüstungsgütern im Hamburger Hafen: Das Landesverfassungsgericht verhandelt am Mittwoch über die Volksinitiative.
Das Volksbegehren geht auf die „Volksinitiative gegen den Transport und Umschlag von Rüstungsgütern über den Hamburger Hafen“ zurück, die im März 2021 gestartet wurde. Die Initiative forderte, dass der Senat und die Bürgerschaft innerhalb eines Jahres eine Rechtsgrundlage schaffen, die den Transport und Umschlag von Rüstungsgütern über den Hamburger Hafen verbietet.
Zusätzlich sollten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um dieses Verbot umzusetzen. Die Initiative erhielt die erforderliche Anzahl von über 10.000 Unterschriften.
Die Hamburgische Bürgerschaft war jedoch nicht bereit, einen Beschluss zu verabschieden, der der Vorlage der Volksinitiative entsprach. Daraufhin beantragten die Initiator*innen im April 2022 die Durchführung eines Volksbegehrens. Der Senat rief daraufhin das Hamburgische Verfassungsgericht an: Es solle feststellen, dass das Volksbegehren nicht durchgeführt werden darf. Bis eine Entscheidung vom Gericht in dem Verfahren getroffen ist, ruht das Volksbegehren.
Ausschließliche Zuständigkeit des Bundes?
Der Senat argumentiert, dass das Volksbegehren mit höherrangigem Recht unvereinbar sei und die Grenzen der Hamburgischen Verfassung überschreite. Nach Ansicht des Senats fehlt es der Freien und Hansestadt Hamburg bereits an der Gesetzgebungskompetenz in Bezug auf den Transport und Umschlag von Rüstungsgütern. Diese Thematik falle in die ausschließliche Zuständigkeit des Bundes.
Der Senat argumentiert darüber hinaus, dass die Volksinitiative gegen den Grundsatz des bundesfreundlichen Verhaltens verstoße. Dieser verlangt von den Ländern, dass sie ihre Zuständigkeiten so handhaben, dass sie nicht mit vorrangigen Bundeszuständigkeiten kollidieren.
Die Initiator*innen des Volksbegehrens hingegen betonen, dass das Verbot des Transports und Umschlags von Rüstungsgütern über den Hamburger Hafen der Präambel der Hamburger Verfassung folgt: Die Stadt „will im Geiste des Friedens eine Mittlerin zwischen allen Erdteilen und Völkern der Welt sein“, heißt es dort. Sie argumentieren, dass es nicht um die Verabschiedung eines Gesetzes gehe und daher die Frage der Gesetzgebungskompetenz im Verhältnis zum Bund nicht relevant sei.
Vielmehr sollten Senat und Bürgerschaft eine rechtliche Grundlage für das Verbot schaffen, die auch in Form einer untergesetzlichen Regelung wie einer Satzung oder Allgemeinverfügung umgesetzt werden könne. Im Rahmen der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern stehe es den Ländern grundsätzlich frei, ihre Häfen eigenständig zu regeln.
Profite der Rüstungskonzerne umschichten
Parallel zur Verhandlung vor dem Verfassungsgericht hat eine Gruppe von Unterstützer*innen des Volksbegehrens einen offenen Brief an die Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft veröffentlicht. Sie kritisieren die Profite, die Rüstungsfirmen aus den weltweiten kriegerischen Auseinandersetzungen ziehen, und fordern eine Umschichtung der Staatsausgaben von der Rüstungsindustrie hin zu den sozialen Bedürfnissen der Bevölkerung.
„Mit der Volksinitiative gegen den Transport und Umschlag von Rüstungsgütern bringen wir das Interesse der Bevölkerung zum Ausdruck“, sagt Ulrike Schirrmann von der Volksinitiative. „Nur zivil können die weltweiten Konflikte diplomatisch gelöst und dringend notwendige soziale Verbesserungen erwirkt werden.“
Die Unterzeichner*innen des offenen Briefs sehen in der Schließung des Hafens für die Rüstungsindustrie einen wichtigen Schritt, den Vereinten Nationen zu helfen, ihre Ziele in den Bereichen Nachhaltigkeit, Armutsbekämpfung, Klima- und Artenschutz sowie Frieden zu fördern.
Sie argumentieren, dass Hamburg als Welthafenstadt eine besondere Verantwortung habe. Die Unterstützer*innen des Volksbegehrens betonen die Notwendigkeit, die Rüstungsindustrie und damit einhergehende Rüstungsexporte über den Hamburger Hafen zu stoppen, um weltweit eine friedlichere und gerechtere Entwicklung zu ermöglichen.
Welcher Argumentation das Hamburgische Verfassungsgericht folgen wird, bleibt nach der heutigen Verhandlung offen: Eine Urteilsverkündung wird für September 2023 erwartet.
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