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Rückgabe von NS-RaubkunstDie Freiheit der Kunst

Wer wissentlich Raubkunst besitzt, soll sich bei einem Rechtsstreit nicht mehr auf eine Verjährungsfrist berufen können. Das fordert der Freistaat Bayern im Bundesrat.

Dieses Bild des Malers Lovis Corinth könnte NS-Raubkunst sein. Bild: dpa

BERLIN dpa | Der Freistaat Bayern hat im Bundesrat eine Ende der Verjährungsfristen bei Fällen von NS-Raubkunst vorgeschlagen. Nach der Entdeckung der Sammlung Gurlitt in München sei deutlich geworden, dass für die Eigentümer geraubter Kunstwerke und deren Erben eine rasche und pragmatische Lösung notwendig sei, sagte Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) am Freitag in Berlin.

Die Gesetzesänderung soll nur für künftige Fälle gelten. Wer wissentlich Raubkunst besitzt, soll sich bei einem Rechtsstreit nicht mehr auf eine Verjährungsfrist berufen können. Bisher erlischt der Anspruch auf Rückgabe gestohlener Werke nach 30 Jahren.

„Wir haben eine Lösung gefunden, die verfassungsrechtlich möglich ist“, sagte Bausback im Bundesrat. Man könne die Diskussion um Raubkunst, wie es in Deutschland üblich sei, grundsätzlich angehen und zum Beispiel ein Restitutionsgesetz in die Wege leiten.

Doch das Problem lasse sich nicht weiter hinauszögern. Die Bundesrepublik stehe nach dem Schwabinger Kunstfund unter internationaler Beobachtung beim Umgang mit NS-Raubkunst, sagte der Minister.

Nach der heutigen Gesetzeslage kann ein aktueller Besitzer von gestohlenem Kulturgut eine Herausgabe nach 30 Jahren selbst dann verweigern, wenn er sich die Werke auf unredliche Weise verschafft hat. Damit werde NS-Unrecht auf Dauer festgeschrieben, sagte Bausback.

Bösgläubigkeit anhand objektiver Umstände

Er zitierte dabei den Präsidenten des Jüdischen Weltkongresses (WJC), Ronald S. Lauder: „Die gestohlenen Werke sind die letzten Gefangenen des Zweiten Weltkriegs.“ Auch Lauder hatte ein Ende der Verjährung gefordert.

Der heutige Besitzer eines Kunstwerks sollte sich in Zukunft nicht mehr auf Verjährung berufen können, wenn er wisse, dass das Werk einem jüdischen Sammler in der NS-Zeit abgepresst wurde.

Es gebe Möglichkeiten, eine solche Bösgläubigkeit anhand objektiver Umstände nachzuweisen, hatte Bausback in einem dpa-Interview gesagt und ergänzt: „Wir können niemandem den Nachweis ersparen, dass er Eigentümer ist, und wir können meines Erachtens auch den Nachweis der Bösgläubigkeit nicht ersparen.“

Der bayerische Vorstoß wird unter den Ländern allgemein positiv aufgenommen. Allerdings bestehen bei einigen Juristen Bedenken über den vorgeschlagenen Weg. Darüber soll nun in den Ausschüssen beraten werden.

Doch es gab auch offene Kritik. Die Hamburger Kultursenatorin Barbara Kisseler (parteilos) hatte den Vorstoß unangemessen genannt. Das Thema eigne sich nicht für „Schnellschüsse und Skandalisierung“.

Die Länder wollen die Suche nach gestohlenen Werken deutlich ausbauen und mit Personal ihre Sammlungen nach gestohlenen Werken durchsuchen. Bei der Provenienzforschung hoffen sie dabei auf Unterstützung der neuen Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Die CDU-Politikerin hatte mehr Mittel dafür angekündigt.

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1 Kommentar

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  • E
    Emil

    Gilt das dann auch für deutschen Kunstwerke in Rußland? Entschuldigt die peinliche Frage, aber ich kann nicht anders