Roma-Abschiebung in Bremen ausgesetzt.: Duldung bis der Winter kommt
Serbische Roma-Familie darf vorerst bleiben: Innenressort vertagt geplante Abschiebung wegen Zweifeln an ihrer Ausreisepflicht.
Wie man im Innenressort betont, sei die Entscheidung schon vor der Postkartenübergabe am vergangenen Donnerstag erfolgt. Auf über 500 Postkarten hatten die Schüler der Gesamtschule Mitte notiert, warum sie nicht wollen, dass ihre Mitschülerin abgeschoben wird. Die Familie aus Serbien, die zwischenzeitlich offenbar untergetaucht war, darf nun für vier weitere Monate in Bremen bleiben.
Der Grund für die jetzige Entscheidung: Es gibt eine ältere und offenbar behinderte Tochter, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Bis die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vorliegt, wird die Abschiebung ausgesetzt.
Von der Existenz der behinderten Tochter habe die Ausländerbehörde erst Anfang September durch den Rechtsanwalt der Familie erfahren, so Innenressortsprecherin Rose Gerdt-Schiffler. Nun muss die Familie die Verwandtschaft nachweisen. Eine Geburtsurkunde liegt inzwischen vor, muss aber noch übersetzt werden.
Die 20-jährige Tochter war erst nach ihrer Familie nach Deutschland gekommen. „Da Familien mit minderjährigen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen in Bremen nicht auseinandergerissen werden, nur weil ihre Verfahren unterschiedlich lange beim Bamf dauern, hatte die Ausländerbehörde entschieden, der Familie noch eine viermonatige Duldung auszusprechen“, sagt Gerdt-Schiffler. Das gebe dem Rechtsanwalt der Familie außerdem die Zeit, ein Attest für die Mutter beizubringen – diese hatte angegeben, psychisch erkrankt zu sein.
Hier soll nun die Reisefähigkeit geprüft werden. Sollte das Asylverfahren der behinderten Tochter ergeben, dass „eine Behandlungsmöglichkeit in Serbien nicht gegeben und sie auf die Unterstützung ihrer Familie angewiesen ist“, wie Gerdt-Schiffler erklärt, dann könnte die Familie in Bremen bleiben. Dies gelte im Übrigen auch, wenn die Mutter durch ein ärztliches Attest als nicht reisefähig eingestuft würde.
Das allerdings erscheint in Anbetracht eines anderen Falles als wenig wahrscheinlich: Eine in der vergangenen Woche abgeschobene Roma-Familie hatte zuvor noch versucht, eine Reiseunfähigkeit der Mutter geltend zu machen – ohne Erfolg. Trotz eines stationären Aufenthaltes in der Psychiatrie aufgrund eines Suizidversuches wurde die Mutter als reisefähig eingestuft, die Familie wurde in den Flieger nach Belgrad gesetzt.
Im aktuellen Fall gilt jetzt: Falls das Bamf den Asylantrag der behinderten Tochter ablehnt und auch die Mutter als reisefähig gilt, müsste die Familie Ende Januar 2017 endgültig ausreisen.
Der noch im Jahr 2013 von vielen Bundesländern praktizierte Winter-Abschiebestopp gilt in Bremen schon lange nicht mehr: Bereits im vergangenen Winter gab es keine besonderen Regelungen zum Schutz der Betroffenen vor besonders kalter Witterung in den Herkunftsländern. Als letzte Bundesländer hatten 2014 Thüringen und Schleswig-Holstein auf Abschiebungen in der kalten Jahreszeit verzichtet. Seit Beginn der Flüchtlingskrise wird darauf jedoch keine Rücksicht mehr genommen.
„Jedoch werden“, heißt es aus dem Ressort, „diese Umstände bei der Prüfung der Abschiebung in einer Gesamtschau der Situation der Ausreisepflichtigen berücksichtigt.“ Das gilt eigentlich ohnehin – und das auch schon im vergangenen Jahr.
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