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Röntgen-Panne folgenlos

■ Nach Abtreibung droht Abschiebung

Abtreibung nach zweimaligem Zwangsröntgen: Sükran K. zeigte die Ärzte der Oldenburger Asylunterkunft Kloster Blankenburg wegen Körperverletzung an, weil sie keinen Bleischutz verwendet hätten(die taz berichtete). Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jedoch ein - Röntgen sei nicht schädlich.

Sükran K. hat zwar Beschwerde eingelegt, wird den Ausgang aber möglicherweise nicht mehr verfolgen können: Da ihr Asylantrag scheiterte, kann die Kurdin jederzeit abgeschoben werden. Ihre Duldung wird nur noch jeweils um wenige Tage verlängert. Nun ist die 36-Jährige erneut schwanger und wurde wegen Komplikationen in ein Krankenhaus eingewiesen. Ein Kaiserschnitt könnte nötig werden – nach einer Abschiebung in die Türkei für Sükran K. nicht finanzierbar. Der Arbeitskreis Konkrete Unterstützung fordert deshalb ein humanitäres Bleiberecht, das ihr körperliche und seelische Erholung sowie eine Teilnahme an einem Prozess ermöglichen würde. jank

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