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Richter müssen „radikal“verhandeln

■ Koblenzer Oberlandesgericht wird radikal-Verfahren nicht los

Im Verfahren gegen vier mutmaßliche Mitarbeiter der links-autonomen Zeitschrift radikal hat der Bundesgerichtshof (BGH) einen Beschluß des Koblenzer Oberlandesgerichtes kassiert. Die Koblenzer Richter hatten es Anfang März abgelehnt, das Hauptverfahren gegen die Hamburger Ralf Milbrandt und Andreas Ehresmann sowie zwei weitere Beschuldigte zu eröffen. Nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft entschied der BGH jetzt: Die Richter müssen verhandeln, ob sie wollen oder nicht.

In seinem Beschluß weist der BGH vor allem die Argumentation zurück, Koblenz sei „örtlich unzuständig“. Mit dem Hinweis darauf, es gäbe keine Anhaltspunkte, daß die radikal in Rheinland-Pfalz verbreitet worden sei, hatte die Koblenzer Staatsschutzkammer versucht, sich das Verfahren vom Hals zu halten. Der BGH hingegen verwies darauf, daß nach Aktenlage durchaus radikal-Ausgaben in dem Zuständigkeitsbereich des Gerichts aufgetaucht seien.

Daneben hatte die Koblenzer Staatsschutzkammer die Eröffnung des Verfahrens auch deshalb abgelehnt, weil sie nicht erkennen konnte, daß die radikal-Redaktion eine kriminelle Vereinigung gebildet oder terroristische Vereinigungen unterstützt hätte. So würden nur noch presserechtliche Verstöße übrig bleiben, die allerdings zum Großteil verjährt seien. Auf beide Argumentationen ging der BGH in seinem Beschluß nicht ein.

Den Koblenzer Richtern bleiben nun zwei Möglichkeiten: Sie können das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen oder aus gleichem Grund an ein niederrangiges Gericht verweisen. Die Bildung einer kriminellen und die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung wäre in beiden Fällen erstmal vom Tisch. Wegen genau dieser Vorwürfe aber mußten die vier Beschuldigten 1995 fast ein halbes Jahr hinter den Gittern verschiedener Untersuchungsgefängnisse verbringen. mac

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