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Richter mit Neonazi-VergangenheitKeine Robe für Extremisten

Ein Amtsrichter in Bayern, der früher in rechtsradikalen Bands spielte, steht vor seiner Entlassung. Am Dienstag muss Maik B. sich rechtfertigen.

Weg mit der Robe Bild: dpa

MÜNCHEN dpa | Ein Amtsrichter aus Brandenburg mit Neonazi-Vergangenheit steht in Bayern offenbar vor seiner baldigen Entlassung. „Extremisten dürfen in Bayern keine Roben tragen, in bayerischen Roben ist kein Platz für Extremisten“, sagte der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) am Montag in München. Bei dem Fall geht es um einen Juristen, der am 1. November 2013 zum Richter auf Probe am Amtsgericht Lichtenfels (Oberfranken) ernannt worden war. Bis zum Jahr 2012 war Maik B. nach derzeitigem Kenntnisstand während seiner Studentenzeit in Brandenburg Sänger mehrerer rechtsradikaler Bands und wurde dort auch vom Verfassungsschutz beobachtet.

Der Mann ist derzeit suspendiert und soll an diesem Dienstag dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg Rede und Antwort stehen. „Wenn sich die Vorwürfe bestätigen, werden wir handeln“, sagte Bausback. Die Grundlage eines Rauswurfs könnte möglicherweise gegeben sein, wenn der Richter vor seiner Einstellung seine rechtsextreme Vergangenheit verschwieg.

Sowohl Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) als auch Bausback plädierten für die Wiederbelebung der vor über 20 Jahren abgeschafften Regelanfrage beim Verfassungsschutz bei der Einstellung von Staatsdienern. Der sogenannte Radikalenerlass hatte in den siebzigern und achtziger Jahren hitzige Debatten über Berufsverbote ausgelöst. „Das sollten wir jedenfalls für Richter und Staatsanwälte wieder ändern“, sagte Bausback. Herrmann hatte zuvor in der Süddeutschen Zeitung die Wiedereinführung der Regelanfrage für alle Beamten ins Spiel gebracht.

Laut Innenministerium teilte der Brandenburger Verfassungsschutz den bayerischen Kollegen am 26. Februar mit, dass Maik B. nach Bayern umgezogen war und dass er Sänger mehrerer rechtsradikaler Bands war - allerdings ohne Hinweis darauf, dass der Mann Jurist ist. Zu diesem Zeitpunkt war B. bereits im Staatsdienst. Der bayerische Verfassungsschutz überprüfte daraufhin nach Angaben eines Sprechers, ob B. in Bayern in der rechten Szene aktiv war. Dafür fanden sich aber keine Indizien.

Dass es sich bei Richter B. um einen mutmaßlichen Extremisten handelte, fand dann nach Angaben des Innenministeriums die Polizei Bayreuth heraus. B. erstattete im März Anzeige, weil sein Spind aufgebrochen worden war. Bei einer Dienstbesprechung erinnerte sich einer der Beamten an den Namen im Zusammenhang mit Neonazi-Musik. Die anschließend eingeleitete Überprüfung ergab dann, dass es sich bei dem Neonazi-Sänger B. und Richter B. um dieselbe Person handelte. Vergangene Woche informierten die Bayreuther Beamten dann Justiz und Innenministerium.

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9 Kommentare

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  • Hola - ham bayrische Kombattanten

    die taz geentert?

    oder taz für Regelanfrage a-gähn?

    egal - 2.0

     

    Schreck - laß nach -

    da kleppert sie wieder -

    die Regelanfrageschi-Mähre -

     

    geht's noch?

    drei Jahre Probezeit sind dochn Wort - odr?

     

    Und wie läuft's denn - auch ohne -realiter?

    Aber so was von locker außerhalb juristischer Standards!

    grad bei Länderwechsel !

    da mähtste nix!

     

    z.B - per - tel! - aber Hallo!

    Da wird der Senatsvorsitzende angerufen -

    (unverfroren dann zugegeben;)

    ist der doch gleichzeitig Vors. der Richtervereinigung -

     

    Nicht mehr zu verwertende Akten?

    No problem - Alder!

    Schwärzung gegens Licht - aha -

    na bitte geht doch!

    rechtswidrig-strafbar? aber nich doch - " aus Fürsorgegesichtspunkten" -

    so wörtlich.

    usw usf …das sind keine Einzelfälle!

     

    und setzt sich mühelos fort -

    "Ja - meine Überbeurteilung ist rechtswidrig - ich weiß - aber wenn Sie etwas mir gegenüber unternehmen -

    werden Sie mich kennen lernen" -

    (höchster Verfassungsrichter im Land)

     

    Wundert sich da noch jemand, daß dieser Herr einen bei der Einstellung unverhohlen-verbotenerweise über die politische Einstellung ausholt -

     

    und bei seinem Ausscheiden -

    unverfroren schwarze Personalakten im Dienstzimmer liegen läßt -

    und dies zwar allgemein bekannt wird, aber folgenlos bleibt¿!

     

    last not least - wer derartige unappetitlichen Müllhaufen aus den Häusern dieser meist schwer geistig beschränkten Berufsschnüffler -

    nunja in Augenschein nehmen durfte - hier wendet sich der Gast mit Grausen -!!

    schlicht grauenhaft -

    kein Kabarettist käme damit durch!

     

    Vor allem aber -

    als Bewerber um ein Amt

    erfahren Sie - Sie gehören ja (noch) nicht dazu - schlicht gar nichts -

    alles - genau - geheim.

     

    Sorry - aber vergeßt es!

  • DASSAGTMANNICHT!

     

    da sachste was -

    die Beispielfälle sind ja besonders

    feine Satire;-)

     

    ansonsten ist der Mann noch

    Proberichter

    (mein diesbezüglicher Komm. mal wieder geschreddert;-(

     

    und wenn ichs recht sehe -

    rassistisch ausländerfeindlich

    und gewaltverherrlichend -

    hat auf keinem Richterstuhl

    der Republik was verloren.

  • Bitte Vorsicht! Richterstellen und öffentliche Ämter dürfen nicht nach einer linken, rechten, rechtslinken oder linksrechten Gesinnung entzogen werden. Wenn er sich nicht strafbar gemacht hat, kann ihm das Amt nur versagt werden, falls die Aufrechterhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung dies zwingend gebietet. Mitwirken in rechten oder linken Musikgruppen reicht hierfür nicht aus (Roth [Ton Steine Scherbe]). Auch verquere politische Vergangenheiten (Joschka Fischer [Putzgruppe]) oder Äußerungen (Roth ["nie wieder Deutschland"]) müssen bekanntlich ausgehalten werden.

  • Wenn sie ihn in Bayern (erstaunlicherweise) rausgeschmissen haben, kann er sich ja am AG Hoyerswerda bewerben; die werden ihn dort mit Kußhand nehmen.

    • @Sergej Ivanov:

      Vielleicht hatte das AG Hoyerswerda bei der Urteilsverkündung ähnliche Gedanken wie in diesem Fall. http://www.taz.de/!121919/

  • ps für bayrische und sonstige Laien:

     

    Das Robenhackbrett verstößt eindeutig

    gegen den bundes- wie landesverfassungsfesten Grundsatz der Gleichheit der RichterInnen -

     

    heißt im Klartext -

    wäre von der Gerichtsverwaltung längst

    zu entfernen gewesen -

    eine Dienstaufsichtsbeschwerde hätte ohne wenn und aber Erfolg -

    jedenfalls außerhalb von Bayern;

    aber da sind mir derartige

    Dreibastigkeiten nicht begegnet.

  • "…Sowohl Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) als auch Bausback plädierten für die Wiederbelebung der vor über 20 Jahren abgeschafften Regelanfrage beim Verfassungsschutz bei der Einstellung von Staatsdienern. …"

     

    Na - bitte - auf diese Vorlage hams ja nur

    gewartet -

    diese bayrischen Justizhanseln.

     

    Wenn aber - das Robenhackbrett

    wie zu vermuten;-))

    aus einer bayrischen Rechtspflegeeinrichtung -

    vulgo Gericht

    stammen sollte -

     

    ja Herrschaftsgezeiten -

    dann sollte wg dieser Hanseln

    und nur dafür eine Regelanfrage

    gestartet werden.

     

    (bei einem gewissen Herrn Rebmann

    wär die -

    wenn ohne Ansehen der Person geschehen -

    sehr nunja aufschlußreich gewesen - gellewelle - die Schlappis¿!;•)

  • Dieser Kerl muss sofort aus den Staatsdienst fliegen. Oft genug haben in den letzten Jahren Radikale, die Massenmörder verherrlicht und zum Teil auch finanziell unterstützt haben, hohe Positionen in der Politik und/oder im Staatsdienst erlangt. Damit muss endlich ein für alle Mal Schluss sein.

    • @Achim:

      fliegt er nach dem Artikel zu urteilen ja wahrscheinlich auch.

       

      Allerdings sollte man schon daran erinnern, dass die "Regelanfrage" offenbar doch ihre guten Gründe hatte.