Revolutionäre 1.-Mai-Demo in Berlin: Demo darf nicht durchs Myfest
Das Verwaltungsgericht hat entschieden: Die 18-Uhr-Demo darf nicht durchs Myfest ziehen. Die Veranstalter reagieren mit Unverständnis.
Die Demo, zu der bis zu 20.000 TeilnehmerInnen erwartet werden, wurde bereits im Juli 2015 angemeldet. Sehr viel später wurde dann das Myfest ebenfalls als Versammlung angemeldet.
Laut Gericht muss die Demo allerdings nicht immer im gleichen Bereich stattfinden, während das Myfest als traditionsreiche ortsfeste Veranstaltung darauf angewiesen sei. Deshalb sei es gerechtfertigt, vom Vorrang der ersten Anmeldung abzuweichen.
Gefahren für Leben und Gesundheit von VersammlungsteilnehmerInnen und AnwohnerInnen müssten abgewehrt werden, so das Gericht weiter. Innensenator Frank Henkel (CDU) stimmt dem zu: „Ich begrüße die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die die Linie der Sicherheitsbehörden bestätigt. Die Polizei muss alle Versammlungen schützen. Es wäre ein enormes Risiko gewesen, in diesen engen Straßen 20.000 Demonstranten durch ein Myfest mit zehntausenden Teilnehmern zu bringen.“
Die VeranstalterInnen der 1.-Mai-Demo wollen die Begründung des Gerichts nun prüfen um zu entscheiden, ob sie das Oberverwaltungsgericht als nächste Instanz anrufen. „Wir können die Entscheidung nicht nachvollziehen, die Polizei hatte ein Jahr Zeit, um ein Sicherheitskonzept zu entwerfen, wonach beide Veranstaltungen nebeneinander möglich sind“, sagte ein Sprecher.
Man wolle trotzdem an der geplanten Strecke durch die Oranienstraße festhalten. „Die Veranstalter vom Myfest sagen ja selber, wir können da durchgehen.“
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