Revisionsprozess in Saarbrücken: NPD-Kader will weiter hetzen dürfen
NPD-Mann Udo Pastörs sprach von "Judenrepublik" und türkischen "Samenkanonen" und wurde dafür in erster Instanz verurteilt. Am Dienstag beginnt die Berufungsverhandlung.
HAMBURG taz | Vor dem Landgericht Saarbrücken muss sich der mecklenburg-vorpommersche NPD-Fraktionschef Udo Pastörs wegen Volksverhetzung verantworten. Am Dienstag beginnt dort die Berufungsverhandlung. "Besondere Sicherheitsmaßnahmen und Personenkontrollen sind geplant", sagte eine Gerichtssprecherin.
Am 6. Mai hatte das Amtsgericht Saarbrücken Pastörs zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Die Vorsitzende Richterin sah es als erwiesen an, dass der heute 58-Jährige am Aschermittwoch 2009 bei einer NPD-Veranstaltung in Saarbrücken "Juden und Türken böswillig verächtlich gemacht und zum Hass gegen diese aufgestachelt" hat.
An jenem 25. Februar sprach Pastörs vor laufenden Fernsehkameras von einer "Judenrepublik" und sagte, "dass die Türken, deren frühere militärische Versuche, Europa zu erobern, gescheitert seien", heute "nicht mehr mit Krummsäbeln einreisten, sondern mit Kopftüchern an ihrer Seite und einer höchst gefährlichen Samenkanone".
Pastörs meinte zudem, dass gegen Ausländer "mit Wort und wenn nötig auch mit der Hand" vorgegangen werden müsste. Nachdem NDR-Info und die taz von der Veranstaltung berichteten, schalte sich die Staatsanwaltschaft ein. Gleich nach der Verurteilung hatte Pastörs Anwalt Berufung angekündigt. Mit dem Verweis auf aktuelle Aussagen von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zur "Überfremdung", wie Thilo Sarrazin, fordert die NPD-Fraktion nun erneut "Freispruch". Auch der Satz des CSU-Bundestagsabgeordneten Hans-Peter Uhl zur Einwanderung "Die Dosis macht das Gift" wird zitiert. "Dagegen sind die inkriminierten Äußerungen des NPD-Fraktionsvorsitzenden geradezu harmlos" meint die NPD.
Eine Entscheidung des Landgerichts wird für Mittwoch erwartet. ANDREAS SPEIT
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