piwik no script img

Reproduktive Rechte in ChileAbtreibungsverbot wird gelockert

Schwangerschaftsabbrüche sind in Chile grundsätzlich verboten. Jetzt hat der Senat drei Ausnahmeregelungen gebilligt. Das Gesetz muss aber noch bestätigt werden.

Präsidentin Bachelet im Juli in Peru Foto: reuters

Santiago de Chile/Quito epd | In Chile hat das Gesetz zur Lockerung des strikten Abtreibungsverbots eine entscheidende Hürde genommen. Der Senat billigte in der Nacht zu Mittwoch drei Ausnahmeregelungen, wie die Zeitung „La Tercera“ berichtete. Demnach soll ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung, bei Gefahr für das Leben der Mutter oder wenn der Fötus nicht überlebensfähig ist, zulässig sein.

Die Senatoren stimmten einzeln über jede Ausnahmeregelung ab. Am strittigsten war die Ausnahme im Falle einer Vergewaltigung. 18 Senatoren stimmten für diese Regelung, 16 votierten dagegen. Die Frauenrechtsorganisation Miles begrüßte die Entscheidung des Senats. „Chile hat einen Schritt zur Anerkennung von Frauenrechten getan“, erklärte die Organisation auf Twitter.

Bisher sind Abtreibungen in Chile grundsätzlich verboten. Der Gesetzesartikel, der Ausnahmen zuließ, wurde 1989 in den letzten Monaten der Pinochet-Diktatur abgeschafft. Seither werden Schwangerschaftsabbrüche mit Gefängnisstrafen geahndet.

Die Mitte-Links-Regierung von Präsidentin Michelle Bachelet hatte den Gesetzentwurf zur Lockerung des strikten Abtreibungsverbots bereits 2015 ins Parlament eingebracht. Er gilt als eines der zentralen Wahlversprechen der Präsidentin. Die Abgeordnetenkammer stimmte dem Projekt 2016 grundsätzlich zu, muss das Gesetz in dritter Lesung aber noch endgültig beschließen. Die konservative Opposition kündigte Verfassungsklage an.

Die Lockerung des Abtreibungsverbots ist im konservativ geprägten Chile äußert umstritten. Während Menschenrechtsorganisationen und Frauenrechtlerinnen sich seit Jahren für das Projekt einsetzen, machen Kirchen und konservative Kreise dagegen mobil. Die Bevölkerung spricht sich laut Umfragen mehrheitlich für die drei Ausnahmeregelungen aus.

Für die Umsetzung des Gesetzes bleibt der Regierung nur noch wenig Zeit. Im November stehen Präsidentenwahlen an. Bachelet darf laut Verfassung nicht direkt noch einmal antreten.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare

  • Noch keine Kommentare vorhanden.
    Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!