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Religiöse Beschneidung in der KritikEine heilige Angelegenheit

In Deutschland ist die Beschneidung von Kindergenitalien jetzt eine Straftat. Das gefällt dem türkischen EU-Minister genausowenig wie Juden, nicht-türkischen Muslimen und den Christen.

Dass die Beschneidung, wie hier an einem Bukusu-Knaben in Kenia durchgeführt, später zu einer Verlederung der Eichelhaut führen kann, wird nicht diskutiert. Bild: reuters

ISTANBUL afp | Nach den Vertretungen von Christen, Juden und Muslimen in Deutschland hat jetzt auch die türkische Regierung das Kölner Urteil zur Strafbarkeit der Beschneidung bei Jungen kritisiert. Die Beschneidung als Körperverletzung zu werten, sei eine Dummheit, sagte EU-Minister Egemen Bagis nach Medienberichten vom Donnerstag.

Die Beschneidung als „heilige Angelegenheit“ sei keine Sache der Gerichte. Das Thema müsse aus Sicht der Religions- und Gewissensfreiheit betrachtet werden, sagte Bagis, der ein enger Vertrauter von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan ist.

Bagis sprach in seiner Reaktion auf das Urteil auch die häufige Kritik aus Europa an der Lage der Menschen- und Freiheitsrechte im EU-Bewerberstaat Türkei an. Diejenigen, die von der Türkei stets mehr Transparenz, Demokratisierung und Meinungsfreiheit forderten, müssten erkennen, wie „schief“ das Verständnis dieser Werte in ihren eigenen Ländern sei, sagte er.

Das Kölner Landgericht hatte in seiner am Dienstag veröffentlichten Entscheidung die Auffassung vertreten, eine Beschneidung aus religiösen Gründen sei strafbar. Sie sei auch nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt, da sie nicht dem Wohl des Kindes entspreche. Vertreter der christlichen Kirchen sowie der Juden und der Muslime in der Bundesrepublik wiesen das Urteil zurück und verlangten eine Korrektur der Entscheidung.

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19 Kommentare

 / 
  • KK
    klara Kirchner

    Mein kleiner Sohn sollte auf Wunsch meines nicht gläubigen, jüdischen Mannes

    als Kleinkind beschnitten werden, weil sein Vater das irrigerweise für eine hygienisch gute Sache hielt. Ich habe das verhindert.

    Heute ist unser Sohn (33 Jahre alt, sehr sehr froh, dass an ihm noch alles dran ist. Nicht alle Jungen haben das Glück eine Mutter zu haben, die den Mut hat, sie zu beschützen,weil sie im Grunde gegen eine Beschneidung sind.

    Deshalb ist es gut, dass wir in Deutschland ein Grundgesetz haben, das notfalls Kinder vor ihren Eltern schützt. Hoffentlich bleibt das auch so.

  • P
    PeterWolf

    @Fritz Katzfusz

     

    "Das Urteil geht gar nicht, die Beschneidung der Vorhaut schadet gesundheitlich nicht, hilft vielmehr dabei einen genitalen Charakter zu entwickeln- siehe Wilhelm Reich, ist für die Unbeschnittenen etwas schwieriger."

     

    Wilhelm Reich, hat der nicht auch den "Orgon Akkumulator" erfunden?

     

     

    P.S. Dieter Bohlen sagt: "Du kannst einem Idioten nicht erklären, dass er ein Idiot ist, der versteht das nicht."

  • H
    Haro

    Was ist Religion? Eine von Perversen erfundene Methode, seine Mitmenschen zu terrorisieren. Erzwungene Fastenzeit und Ramadan sowie Zölibat, Zwangsehe sind Menschen verachtende Methoden zur Unterdrückung. Wo sind denn die ach so mächtigen Götter. Und wo ihre Propheten und ähnliches Gesocks. Mohamed war ein nachweislich Macht besessener Kriegstreiber. Jesus wahrscheinlich ein bekloppter Kiffer. Abraham wollte seinen Sohn für ein Hirngespinst opfern.

    Wir leben in einem Land das von unfähigen Politikern regiert wird. Unfähig, seine Kinder vor vorsintflutlichen Gewalttaten Fremder zu schützen. Das ist keine Religion, sondern ... (unaussprechbar).

  • G
    gustav

    Die Beschneidung des männlichen Gliedes war

    in früherer Zeit berechtigt. Das

    Zusammenwachsen von Eichel und Vorhaut

    und die damit einhergehenden Schmerzen,Gerüche,

    Koitusschmerzen, gar Zeugungsunfähigkeit,

    mußten im Sinne der Volksgesundheit und

    der Sicherung der psychischen Gesundheit

    der Individuen prophylaktisch behandelt.

     

    Die Kirche(bzw. Judentum und Islam)waren damals mehr als nur ein

    spiritueller Wegweiser. Sie war oberste

    medizinische und psychologische Instanz

    für das Volk und deshalb hatte es auch die

    Pflicht in diesen Ressorts Grundsätze aufzustellen.

     

    Das ist heute nicht mehr so.

    Für die Gesundheit sind nun andere zuständig.

    Die hygienischen Verhältnisse haben sich

    entscheidend gebessert.

    Der frühe öffentliche Eingriff in die geschlechtliche

    Sexualität des Kindes, wäre heute nur noch

    ein Unterwerfungsritual in eine soziale Gemeinschaft

    eines schutzbefohlenen Kindes.

     

    Auch in den Schulen und Kindergärteneinrichtungen

    muss sexuelle Gewalt konsequent unterbunden werden.

     

    Die Religion muss sich dem Wandel der Zeit anpassen

    und darf die sexuelle Unversehrtheit des Kindes

    nicht in Frage stellen.

    Wie häufig haben sich Christen an sexuellen Mißbrauch

    von Kindern oder gar deren Kastrationen schuldig gemacht (siehe Niederlande)?

    Wie häufig werden islamische Jungen in Pakistan

    an Ketten gelegt, um den Koran zu lernen?

    Wie häufig werden jüdische Kinder konsequent

    von anderen Gruppen isoliert und damit erst Recht

    im Umgang mit anderen Kulturen unbedarft und damit

    gefährdet.

    Wichtig ist doch: Die Kinder werden bei der Beschneidung(auch im Nachhinein) sexuell

    bedroht, es könnte ja doch etwas schiefgehen.

    Die Religionsgemeinschaft hat es buchstäblich in der Hand.

    Diese Machterdreistung, der Möglichkeit zur Begehung

    einer Straftat(hier:Verstümmelung), der Möglichkeit

    der Freiheitsberaubung, der Möglichkeit

    jemandens Leben bedrohen zu dürfen(Fatwa), liegt außerhalb aller Rechtsstaatlichkeit.

    Religionen dürfen Seelsorge betreiben und den spirituellen Weg weisen ohne physischen Zwang

    anzuwenden!

    Wir müssen zu unseren Werten stehen, weswegen ja auch

    die Mehrzahl der Einwanderer hier auch hergekommen sind.

    Wenn man Mädchen aus religiösen Gründen das Jungfernhäutchen entfernen würde, wäre der Aufschrei

    schließlich auch sehr groß.

     

    Auch hier könnte man anführen, dass das Jungfernhäutchen ein bakteriologischer

    Herd wäre

    und Blutungen bei der Entjungerung

    Folgeentzündungen entstehen könnten und hygienischerweise mit entfernt werden

    sollten und sie im Sinne religöser Gleichbehandlung

    ebenfalls "beschnitten" werden sollten.

     

    Die Widerlichkeit dieser Handlung müßte

    aber nun wirklich jeden bewußt sein!

  • FK
    Fritz Katzfusz

    Das Urteil geht gar nicht, die Beschneidung der Vorhaut schadet gesundheitlich nicht, hilft vielmehr dabei einen genitalen Charakter zu entwickeln- siehe Wilhelm Reich, ist für die Unbeschnittenen etwas schwieriger. Die Bschneidung macht den Menschen aauf das größte Wunder der Natur aufmerksam und verdient allen Respekt. Dumm auch. Eine Nichtbeschneidung am achten Tag ist genauso unwiderruflich wie eine Beschneidung. Dass in deutschland eind ermaßen antjüdisches Urteil gefällt wird, ist ein himmelschreieinder Skandal.

  • S
    suswe

    Keine Gewalttradition ist heilig, nicht der Krieg und auch nicht die Beschneidung. Es ist nur Machtanspruch von Menschen über Menschen und hat nichts mit Gott zu tun.

  • H
    Hansi

    Die Religions- und Gewissensfreiheit ist in der Tat durch den Staat nicht einzuschränken! Deshalb kann auch weiterhin sich jeder erwachsene Mann (und auch jede erwachsene Frau) beschneiden lassen. Kinder allerdings sind durch den Staat zu schützen, wenn sie sich selbst nicht wehren oder auch nur äußern können.

  • C
    Clarimonde

    Religionsfreiheit ist nicht Narrenfreiheit, sondern endet dort, wo sie anderen Menschen schadet.

     

    Während sich die Erzfeinde Islam, Juden- und Christentum plötzlich einvernehmlich und wehklagend in den Armen liegen und sich über die Beschneidung ihrer religiösen Rechte aufregen, vergessen sie allzugerne, dass auch das Kind, das verstümmelt wird, ein Recht auf Religionsfreiheit hat. Wenn nun Rabbi, Imam und Papas entscheiden, dass ihr Knabe gefälligst im Kleinkindalter einen untrennbaren Bund mit Gott zu schließen hat, dann wird dem Kind nicht nur der Penis beschnitten, sondern auch das Recht auf freie Religionswahl.

     

    Darüber hinaus wurde heute wieder einmal bekannt, das in Kalifornien ein Beschneider beim Ablecken des blutenden Penis Herpes auf das Kind übertragen hat. Irreparable Gehirnschäden oder gar Tod sind die Folge davon. Sorry, fällt das auch unter Religionsfreiheit?

     

    Ich hoffe, kein Politiker kommt auf die Idee, hier das Grundgesetz wieder auszuhebeln, wie es bereits beim Schächten geschehen ist.

  • WW
    Wolfgang Weisses

    Es stellt sich für mich die Frage, inwiefern es eine "heilige Tat" sein kann, sein Kind zu Beschneiden.

     

    Vor allem stört mich dabei, dass man, wenn man dies einfach so erlaubt, eine Grenze ziehen muß, was man aus religiösen Glauben heraus machen darf und was nicht.

     

    Darf ich meine Tochter beschneiden, wenn ich das aus religiösem Glauben tuen will?

     

    Oder vielleicht andere Körperteile verändern?

     

    Bei den Azteken war es Usus, seinen Kindern als Herrscher einen hohen Kopf zu binden. Darf man das dann auch ?

     

    Oder Unterlippenpiercings oder Schnittnarben, wie es bei einigen afrikanischen Stämmen gemacht wird?

  • C
    Celsus

    Das ist doch die Frage der Grenzziehung zwischen staatlichem Recht und religiösen Traditionen. Unstrittig sind da Menschenopfer verboten - auch wenn es noch in der Bibel einen gehorsamen Diener des Herrn gibt, der da bereit war, seinen Sohn zu opfern. Obwohl es eine religiöse Wurzel hat, würde das der heutige Staat nicht mehr dulden. Bei einer Beschneidung ist das schon strittig.

     

    Warum aber sollen die Betroffenen nicht entscheiden können, wenn sie selber erwachsen sind, ob sie beschnitten werden wollen?

  • J
    Job

    Religiösen haben Privilegien die Atheisten nicht haben. Das recht ihr Kinder zu Verstümmeln ist nur einer. Christliche Kirchen haben natürlich Angst dass wenn dieser Privileg verloren geht, andere Privilegien folgen werden. Bald mussten sie ihr Mitgliedsverwaltung selber machen und ihr Mitgliedsbeitrag selber einholen! Das wäre doch ganz schrecklich!

  • M
    Maus1000

    Ich darf mal als Betroffener berichten.

    Kurz nach meiner Geburt hat mich mein Vater von einem befreundeten Arzt beschneiden lassen, aus "hygienischen" Gründen.

    Je älter ich werde, um so mehr verletzt mich die Tatsache, dass damals einfach so über mich entschieden wurde.

    Sorry, ich hätte gerne eine Vorhaut, wäre lieber empfindlicher um die Eichel herum als das was ich jetzt habe. Hygiene? Waschen ist die Antwort!

    Jeder der volljährig ist, kann an sich rumschnippeln lassen wie er will, aber nicht vorher und schon gar nicht weil die Eltern das wollen.

    Sondergesetzte für Religionen? Einem Rechtsstaat nicht würdig.

    Auch das Muslime in Deutschland Tiere schächten dürfen, Nicht-Muslime aber nicht, ist ein Skandal.

    Meiner Meinung nach dürften Eltern ihre Kinder auch nicht piercen, tätowieren, Ohrlöcher stechen lassen, kurz alles was nicht medizinisch notwendig ist muss Eltern untersagt werden.

    Eine bestimmte Religionszugehörigkeit darf nicht zu einer Benachteiligung der Kinder führen, die dann z.B. nicht schwimmen können, weil sie aus "religiösen" Gründen dem Schwimmunterricht fern bleiben mussten.

    Das ist natürlich nicht nur auf den Islam beschränkt, auch die christliche Religionen sollten ihre Sonderlocken verlieren, Religion und Staat gehören strickt getrennt.

  • S
    Sakularismus !

    Dazu das :

     

    1. Würde bei dem Bild zum Artikel ein Mädchen beschnitten würde es jetzt wohl ein feministisches Moralgewitter geben.

     

    2. Wieso muß ausgerechnet die TAZ rückständige Salbader zu diesem Thema zitieren ?

     

    3. Wir haben ein Grundgesetz, das auf alle Fälle ein Schritt in die richtige Richtung ist - weg von Inquisition und Scharia etc.

    Wem das nicht passt kann gerne auswandern und im nahen Osten gottgefällig an Schlächtereien und Intidfdas teilnehmen und auch ein bisschen kreuzrittern wenn's sein muß, das wäre für ein aufgeklärtes Land eine große Entlastung.

  • RN
    Robert Niedermeier

    @Jürgen Grimm: Das Thema als Kampfaufruf gegen den Islam zu missbrauchen, ist natürlich ein rechtsreaktionärer Frevel. Man bedenke, dass auch Juden, Katholiken und Protestanten bis in die Reihen der Grünen hinein ins selbe Horn blasen. Es geht vielmehr darum, den Rechtstaat zu schützen. Dazu gehört auch, dass sich Gegner der Zwangsverstümmelung klar gegen rassistisch motivierte Hetze aussprechen.

  • H
    Happes

    Wie oft muss man das noch sagen: Kinder haben keine Religion!

     

    Tora, Bibel, Koran gehören auf den Index - FSK 18.

     

    Ich habe nichts gegen Beschneidung von Männern. Ein Bekannter von mir hat sich mit ca. 40 Jahren beschneiden lassen, aus medizinisch-hygienischen Gründen. Diese Gründe sind ohnehin jederzeit anzuerkennen. Ich habe zwar große Mühe, "religiöse Gründe" für eine Beschneidung anzuerkennen, aber wenn derjenige, der die Entscheidung zu dem Eingriff trifft, und derjenige, der beschnitten wird, ein und dieselbe Person sind, bitteschön, warum nicht?

     

    Alles andere ist Verstümmelung, Körperverletzung, verübt an Minderjährigen, an Schutzbefohlenen, je nach Religion der Eltern sogar an wenige Tage alten Babys. Das ist pervers und sonst gar nichts.

  • HR
    Hans Reimann

    Beschneidung aus nicht medizinischen Gründen ist mindestens bis zur beschränkten Geschäftsfähigkeit eine Körperverletzung und muss strafbar sein.

    Eltern dürfen auch nicht aus kulturellen Gründen befinden, dass der kleine Kevin-Justin eine Tättoowierung bekommt.

  • BO
    best of

    Eine Verstümmelung als „heilige Angelegenheit“ zu bezeichnen ist als extreme Dummheit

    von Egemen Bagis zu werten.

     

    Es gibt kein Recht auf Verstümmelung eines Babys/Kleinkindes, das nicht bin der Lager ist, sein Einverständnis zu äußern. Auch nicht mit religiösem Vorwand.

    Insofern per se eine extreme Körperverletzung, die brutalstmögliche Bestrafung erfordert.

     

    Die üblichen vorgeschobenen „hygienischen Gründe“ sind ebenso obsolet. Man(n) könnte sich z.B. auch waschen...

    Wer dazu zu faul ist, und sich lieber verstümmeln will soll dies tun, aber erst ab 18.

     

    Für Gläubige:

     

    Gott/Allah hat den Menschen und alles andere perfekt geschaffen. Es gibt sogar Stimmen, die behaupten, „nach seinem „Ebenbild“ erschaffen.

     

    Insofern kommt es einer Blasphemie gleich, noch nachträglich rumzuschnibbeln.

    Hätte Gott/Allah gewollt, daß Männer keine Vorhaut haben, hätte er sie ohne erschaffen...

  • RN
    Robert Niedermeier

    "Das Thema müsse aus Sicht der Religions- und Gewissensfreiheit betrachtet werden, sagte Bagis, der ein enger Vertrauter von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan ist." Damt hat er recht und liefert sogleich das perfekte Argument gegen die Zwangsverstümmelung von Kindern. Schließlich ist Familie kein rechtloser Raum und zur Religionsfreiheit gehört auch, das man sich frei entscheiden darf, ob und wie stark ausgeprägt man einer Religion angehören möchte.

  • JG
    Jürgen Grimm

    Was alles müssen wir noch alles hinnehmen im Zuge der Islamisierung? Die Muslime wollen die Zwangsverheiratung, Steinigungen, Schächtung, Ehrenmorde, Bestrafung der Konvertieten, und nun auch noch Genitalverstümmelung und Beschneidung. Das kann nicht hingenommen werden. Das ist doch schon die Scharia für Deutschland. Wenn hier in Deutschland demnächst das Islamische Recht gilt, dann können wir Humanität, Menschenrechte und Tolleranz vergessen. Dann herrscht Inhumanität, Unmenschlichtkeit und islamische Intolleranz.

    Denken wir an den 5. Mai in Bonn, wo Muslime ein Steingewitter auf die Polizei herabgelassen haben oder an die gewaltsamen Demonstrationen 2009 in Duisburg. Kommen jetzt wieder gewaltsame Demonstrationen? Jetzt in Köln?