piwik no script img

„Reichsbürger“ im StaatsdienstDe Maizière fordert Entlassung

Der Bundesinnenminister betont, für sogenannte „Reichsbürger“ sei kein Platz in der Gesellschaft. Seit Ende November stehen sie unter Beobachtung.

„Reichsbürger“ erkennen die Bundesrepublik nicht an – und drucken Hefte, die wie Pässe aussehen Foto: dpa

Köln rtr | Anhänger der sogenannten „Reichsbürger“-Bewegung dürfen nach Einschätzung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) nicht im öffentlichen Dienst arbeiten.

Man könne nicht auf die demokratische Verfassung schwören „und sie zugleich ablehnen“, sagte de Maizière am Montag vor den Delegierten des Deutschen Beamtenbunds (DBB) bei dessen traditioneller Jahrestagung in Köln.

Es sei „richtig und notwendig, dass Beamte, die sich der Reichsbürgerbewegung anschließen, sofort vom Dienst suspendiert und entlassen werden“. De Maizière unterstrich, für sogenannte Reichsbürger sei an keiner Stelle Platz in der Gesellschaft und vorne weg nicht im öffentlichen Dienst.

Die in etliche Kleinstgruppen zersplitterte „Reichsbürger“-Bewegung erkennt die Bundesrepublik nicht an. Sie geht davon aus, dass das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 noch existiert.

Große Mehrheit für ein solidarisches Miteinander

Einige ihrer Anhänger vertreten rechtsextremistische Positionen. Im Oktober erschoss ein Anhänger in Bayern einen Polizisten, seitdem rückte die Gruppierung verstärkt ins Visier der Sicherheitsbehörden.

Ende November gab de Maizière bekannt, dass die Reichsbürger bundesweit Beobachtungsobjekt des Bundesamts für Verfassungsschutz sowie der Länder werden.

De Maizière zeigte sich in seiner Rede auf dem DBB-Kongress überzeugt, dass sich „eine übergroße Mehrheit in Deutschland“ ein solidarisches Miteinander wünsche. Diese Mehrheit sei heute besonders gefragt. Der Schutz und die Bewahrung der Demokratie gingen „jeden etwas an“.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

4 Kommentare

 / 
  • "De Maizière unterstrich, für sogenannte Reichsbürger sei an keiner Stelle Platz in der Gesellschaft und vorne weg nicht im öffentlichen Dienst."

     

    Es sind arme Irre, die sicher nicht in den öD ghören. Dass diese Idioten "keinen Platz in der Gesellschaft" haben ist aber zurückzuweisen. Will er sie ausweisen?

     

    Auch für Feinde des GG gilt das GG.

  • In der sogenannten Reichsbürgerbewegung gibt es offenbar jede Menge Personen, die den Entscheid des Bundesverfassungsgerichtes BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 nicht kapieren. Beim vom Gericht bestätigten Fortbestand des Deutschen Reiches ist selbstverständlich nicht (!) das sog. „dritte Reich“ mit der Hitlerdiktatur gemeint, sondern das zweite Deutsche Reich von 1871, bzw. die Weimarer Republik, die offiziell eben auch Deutsches Reich hieß. Die Nazis hatten anfänglich die Bezeichnung „drittes Reich“ ausgegeben, sind davon aber zwei Jahre später wieder abgerückt, weil sich die Bevölkerung darüber lustigmachte, indem sie Hitler als Kaiser verspottete und nach dem vierten Reich frug. Wenn also die sog. Reichsbürger glauben, daß mit dem vom Gericht bestätigten Fortbestand des Reiches ihr drittes Reich inklusive Hakenkreuz gemeint sei, irren sie gewaltig. Daß sogar die Medien unter Reichsbürgern Nazis subsumieren, ist dem Unwissen geschuldet. Die Nazigesetze sind mit ein paar Ausnahmnen durch alliiertes Verbot außer Kraft gesetzt. Die Staatsangehörigkeit "deutsch" ist eine Erfindung der Nazis. In den Pässen unserer Großeltern steht als Staatsangehörigkeit zum Beispiel Bayern, Sachsen oder Preussen etc. Das deutsche Reich war nur eine Entität und die Staatangehörigkeit hatte man in den Ländern. Reichsbürger beziehen sich, wie es beispielsweise unser Grundgesetz in Artikel 140 deutlichst beschreibt, auf die Weimarer Verfassung von 1919, manche gehen sogar auf die Gründung des zweiten deutschen Reiches von 1871 zurück. Mit Nazitum hat das nichts, aber auch gar nichts zu tun.

    • @Thomas Schöffel:

      "In der sogenannten Reichsbürgerbewegung gibt es offenbar jede Menge Personen, die den Entscheid des Bundesverfassungsgerichtes BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 nicht kapieren. "

       

      Das liegt daran, dass die BRD aufgrund des fehlenden Friedensvertrags tatsächlich einen Gründungsmangel hat. Besonders ausgeprägt sichtbar war dies beim früheren Status von Westberlin.

       

      Was die Reichsbürger verkennen ist, dass es staatsrechtlich ziemlich egal ist wie ein Staat gegründet wurde.

       

      Die B-Republik hat unzwifelhaft Staatsvolk, Staatsgebiet und - was entscheidend ist - Staatsmacht.

       

      Wenn Merkel die Polizei ruft, kommt im Zweifel die Polizei und setzt die Gesetze der B-Republik letztlich auch mit Gewalt durch.

       

      Diese Staatsmacht fehlt dem Gebilde der R-Bürger. Deswegen können sie sich alle ihre Theorien in die Haare schmieren.

  • Dürfen Reichsbürger im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik arbeiten? Das müsste eigentlich die jeweils zuständige "Kommissarische Reichsregierung (KRR)" entscheiden, die "Reichspräsidenten", "Reichsminister" oder auch der einzig wahre "Reichskanzler", der allerdings bereits 2014 verstorben ist, ohne einen Erben hinterlassen zu haben. Reichsbürger sind schließlich auch nur Untertanen.

     

    Wäre ich Präsident, Minister oder Kanzler eines Staates, der sich mit einem anderen um Land und Kompetenzen streitet, würde ich meinen Untertanen vermutlich bei Androhung schmerzhafter Strafen verbieten, für den "Feind" zu arbeiten. Ausnehmen würde ich nur "Maulwürfe" und Saboteure. So, jedenfalls, halten es die meisten anderen Staaten dieser Welt.

     

    Als Beschäftigtem wäre mir im Übrigen vermutlich nicht ganz wohl dabei, für einen Staat zu arbeiten, der gar nicht existiert. Immerhin würde ja meine eigene Existenz davon abhängen, dass dieser nicht existierende Staat mich auskömmlich bezahlt. "Wovon", würde ich mich fragen, "wenn alle Anderen meinen Arbeitgeber so wenig respektieren wie ich selbst?"

     

    Na, Logik scheint nicht unbedingt die größte Stärke der meisten Reichsbürger zu sein. In sofern kann ich es verstehen, wenn de Maizière meint, dass sie nicht geeignet sind für anspruchsvolle Tätigkeiten in der bundesdeutschen Bürokratie. Ich selber halte sie für ehe rungeeignet.

     

    Nicht verstehen kann ich, dass de Maizière seine Ablehnung der Reichsbürger damit begründet, dass sie angeblich "auf die demokratische Verfassung schwören und sie zugleich ablehnen". Das hat, scheint mir, auch de Maizière bereits getan. Seine Entscheidungen vertragen sich mit meiner Vorstellung von Demokratie so gut wie nie. Vor allem, weil er offenbar zu jener Minderheit der Deutschen gehört, die eher kein "solidarisches Miteinander wünschen". Zumindest dann nicht, wenn er selber solidarisch handeln müsste.