Regisseur Mohammad Rasoulof verurteilt: Zu kritisch für Revolutionsgarden
Der iranische Regisseur Mohammad Rasoulof erhält ein Jahr Freiheitsstrafe. Wieder zeigt das Regime bei einem Filmemacher Härte.
![Mann im Anzug steht vor Palmen im Freien. Mann im Anzug steht vor Palmen im Freien.](https://taz.de/picture/3577692/14/39768138-1.jpeg)
Anfang Mai noch war sein jüngster Spielfilm „A Man of Integrity“ in deutschen Kinos gestartet, in Cannes hatte er dafür im vergangenen Jahr in der Sektion „Un certain regard“ den Hauptpreis erhalten. Jetzt ist der Regisseur Mohammad Rasoulof vom iranischen Revolutionsgericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Zudem darf er das Land für zwei Jahre nicht verlassen.
„Gefährdung der nationalen Sicherheit“ und „Propaganda gegen die islamische Regierung“ lautete der Vorwurf der iranischen Revolutionsgarden gegen Rasoulof. Womit sein Filmschaffen gemeint ist. Darin setzt sich der Regisseur kritisch mit den Verhältnissen in seinem Land auseinander. In „A Man of Integrity“ etwa erzählt er von einem Fischzüchter, der sich bis zum Äußersten, einem heutigen Michael Kohlhaas gleich, gegen Machtwillkür und Korruption in seinem Ort wehrt.
Schon zur Deutschlandpremiere von „A Man of Integrity“ beim Filmfest Hamburg 2017 hatte Rasoulof nicht mehr anreisen können, da die Behörden in Teheran im September des Jahres seinen Pass einkassiert hatten. Rasoulof, dessen Familie in Hamburg lebt und der seit 2012 selbst zum Teil in der Hansestadt wohnt, erhielt öffentliche Unterstützung vom Filmfest: „Wie so oft ist erneut ein Künstler Opfer einer willkürlichen Rechtsprechung. Mohammad Rasoulofs Verbrechen bestehen darin, Filme über seine Heimat zu machen. Wir, die in einer freien Welt leben, haben die Pflicht, dagegen zu protestieren“, wird der Festivalleiter Albert Wiederspiel in einer Pressemitteilung zitiert.
20 Jahre Berufsverbot
Den Iran hatte Rasoulof auch 2013, nach der Veröffentlichung seines Spielfilms „Manuscripts Don’t Burn“, in dem Fall für neun Monate, nicht verlassen dürfen. Und durch seine Zusammenarbeit mit dem Kollegen Jafar Panahi an einem Dokumentarfilm über Proteste nach der Präsidentenwahl im Iran 2009 hatte er 20 Jahre Berufsverbot und 6 Jahre Haft als Strafe erhalten. Das Berufsverbot wurde schließlich wieder aufgehoben, man verkürzte die Haftstrafe auf ein Jahr und setzte sie zur Bewährung aus.
Dass sich Filmemacher im Iran durch die Rechtsprechung nicht unbedingt von der Arbeit abhalten lassen, führt Panahi seit Jahren virtuos vor. Seine Filme entstehen, wie „Taxi Teheran“ von 2015 oder „Drei Gesichter“, der 2018 zeitgleich mit Rasoulofs Film in Cannes im Wettbewerb lief, unter einfallsreicher Unterwanderung des Berufsverbots. Bleibt zu hoffen, dass diese Strafe Rasoulofs Stimme nicht zum Verstummen bringt.
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