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Regierung soll endlich Flüchtlingskinder schützen

■ Menschenrechtsgruppen klagen Nachteile für minderjährige Asylbewerber an

Bonn (taz) – Bonner Menschenrechtsgruppen haben von der Bundesregierung ein Ende der Benachteiligung minderjähriger Flüchtlinge durch bestehende Gesetze verlangt. Das deutsche Ausländer- und Asylrecht befinde sich auch fünf Jahre nach Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention nicht im Einklang mit völkerrechtlichen Normen für Flüchtlingskinder, kritisierte die Vorsitzende des Kinderschutzbundes Bonn, Henrike Schoeneich, gestern in Bonn.

16- bis 18jährige Flüchtlinge gelten bereits als „mündig“ im Asylverfahren, obwohl der Artikel 1 der Konvention dies erst bei Volljährigkeit zuläßt: Demnach müssen sie sich beispielsweise selbst um einen Dolmetscher oder Anwalt kümmern. Und obwohl sie nach der Konvention ein Recht auf humanitäre Hilfe und eine Gleichbehandlung mit einheimischen Kindern hätten, würden minderjährige Flüchtlinge in aussichtslose Asylverfahren gedrängt, beklagte Gisela Ruppert von Pax Christi Bonn. Zwar sichere der Artikel 37 der Konvention Minderjährigen Schutz vor Inhaftierung zu. Dennoch müßten 16jährige drei Monate in „Erstaufnahmeeinrichtungen“ verbringen, Kinder auf Flughäfen würden gar in „gefängnisähnlicher Umgebung“ gehalten. Momentan leben hierzulande 5.000 bis 6.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Die Hälfte von ihnen sei, so Pax Christi Bonn, unter 16 Jahren. Die Menschenrechtsgruppen forderten vom Bundestag, die Rücknahme des Vorbehalts IV zu beschließen, der der Regierung erlaubt, sich nicht an die Normen der Konvention zu halten. Philipp Gessler

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