Reformvorschlag für Erbschaftsteuer: Betriebsvermögen stärker besteuern

Das Institut für Makroökonomie will die Erbschaftsteuer reformieren. Mit dem Konzept hätte der Bund seit 2013 4,6 Milliarden Euro einnehmen können.

Geldscheine liegen auf einem Erbschaftssteuerformular, darauf stehen drei kleine Plastikmenschen

Der Bund hat das Geld in den letzten drei Jahren mit Füßen getreten Foto: dpa

BERLIN taz | Das gewerkschaftsnahe Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) hat einen Vorschlag zur Neuregelung der Erbschaftsteuer bei Betriebsvermögen vorgelegt. Demnach würde sich das Aufkommen fast verdoppeln. Wäre die vorgeschlagene Regelung schon 2013 in Kraft gewesen, hätte der Bund 4,6 Milliarden Euro mehr eingenommen, rechnet das IMK vor.

Die Neuregelung der Erbschaftsteuer ist umstritten. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2014 das bisherige Gesetz für verfassungswidrig erklärt, weil es Betriebsvermögen bei der Besteuerung gegenüber anderen Vermögensarten privilegierte. Karlsruhe ließ der Bundesregierung bis Ende Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung. Die ist auch zwei Monate vor Ablauf der Frist nicht unter Dach und Fach. Ein zwischen CDU und SPD ausgehandelter Vorschlag sieht vor, vererbte Betriebsvermögen unterhalb von 26 Millionen Euro nicht zu besteuern.

Hier setzt der Vorschlag des IMK an. Die Schwelle für eine volle Verschonung von einer Besteuerung wird dabei von 26 Millionen Euro auf eine reduziert. Ist kein zusätzliches privates Vermögen vorhanden, kann das Betriebsvermögen mit der Hälfte des Steuersatzes der Steuerklasse I taxiert werden. Bei 12 Millionen Euro wären dies 11,5 Prozent, die über einen Zeitraum von 15 Jahren gestundet werden können. Die maximale Erbschaftsteuer soll bei 15 Prozent liegen. So sei gesichert, dass beim Betriebsübergang keine Arbeitsplätze gefährdet werden, glaubt das IMK.

171 Milliarden Euro steuerfrei übertragen

Auch der bisherigen Möglichkeit, die Erbschaftsteuer zu umgehen, indem erst das Betriebsvermögen und zehn Jahre später das Privatvermögen verschenkt werden, will das Institut einen Riegel vorschieben. Die Zehnjahresfrist soll auf 30 verlängert werden. Nach den bisherigen Regelungen wurde laut IMK von 2009 bis 2014 insgesamt ein Betriebsvermögen von 171 Milliarden Euro steuerfrei übertragen.

„Erben ist leistungsloses Einkommen“, sagte IMK-Direktor Gustav Horn am Montag in Berlin. Die Bundesregierung habe sich bei der Erbschaftsteuer mehrfach „eine blutige Nase“ beim Bundesverfassungsgericht geholt und werde dies auch mit der von ihr geplanten Neuregelung tun.

Aus der SPD gab es eine zustimmende Reaktion zu den IMK-Plänen: „Ich teile das zentrale Anliegen der Wissenschaftler“, sagte die stellvertretende finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Cansel Kiziltepe. „Erbschaften von sehr großen Betriebsvermögen sollten mit mindestens 15 Prozent besteuert werden.“

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