Reform in der katholischen Kirche: „Sünder“ doch nicht in die Hölle

Die Erzdiözese Freiburg will Geschiedene nicht länger von Kirchenämtern ausschließen. Aber ist das schon modern?

Wer sich mit Gott gut stellt, darf auch ein zweites Mal heiraten Bild: dpa

BERLIN taz | Der Vatikan sagt einfach mal: Nein. Ein am Montag veröffentlichtes Dokument der Diözese Freiburg, durch das katholische Geschiedene nicht mehr von den Sakramenten und von Kirchenämtern ausgeschlossen sein sollen, sei für die oberste katholische Behörde „nicht maßgebend“. Es handle sich um eine Initiative einer Erzdiözese, sagte ein Vatikansprecher der italienischen Zeitung La Repubblica.

Auch unter Katholiken steigen die Scheidungsraten. Die „Handreichung für die Seelsorge zur Begleitung von Menschen in Trennung, Scheidung und nach ziviler Wiederverheiratung“, so heißt das Papier, gilt als ein Beleg dafür, dass die katholische Kirche diese Lebensrealität anerkennt und sich modernisiert. Aber stimmt das?

Viele SeelsorgerInnen seien verunsichert im Umgang mit „Sündigern“. Daher gelte es nun, vor allem jenen „nahe zu sein und sie zu unterstützen, die (bewusst) keine neue Partnerschaft eingehen“, heißt es dazu in der Handreichung. Diejenigen, die wieder heiraten (wollen), können ihre erste Ehe „überprüfen“ lassen: „Es ist möglich, dass bei der Trauung gar keine gültige Ehe zustande kam.“ Oder anders gesagt: Wer als geschiedener Katholik keine Probleme mit seiner Kirche bekommen will, verleugnet einfach seine Ex-Liebe und lässt sich das von einem Offizialat, einer kirchlichen Behörde, bescheinigen. Das Ganze nennt sich Ehenichtigkeitserklärung.

Um diese zu bekommen, müssen Geschiedene nach den Freiburger Vorstellungen vor einem kirchlichen Gericht Beweise vorlegen und Zeugen benennen. Die Zeugen – mindestens zwei – sollen darlegen, inwiefern einer der beiden PartnerInnen „zur Führung einer Ehe als Lebens- und Liebesgemeinschaft unfähig“ war. Dazu zählen unter anderem Untreue, „organische oder psychische Probleme“ oder wenn ein Partner partout keine Kinder haben will.

„Kein Spaziergang“

Das kirchliche Gericht sollte dazu im Normalfall beide ExpartnerInnen anhören. Ist das aber nicht möglich, weil sich ein Partner beispielsweise wegen eines Rosenkriegs weigert, genügt die Aussage des anderen Partners.

Wie viele Anträge zu einer Ehenichtigkeitserklärung es künftig geben wird, ist schwer zu sagen. „Ich will da keine Prognose abgeben“, sagte Stephan Burger, Offizial des Erzbischöflichen Offizialats Freiburg, der taz. Bis eine kirchliche Ehe für nichtig erklärt wird, vergehen Burgers Aussagen zufolge rund eineinhalb Jahre. „Das ist kein Spaziergang.“

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.