Reform für Migration aus Afrika: Arbeitsvisum gegen Kaution
Der Sachverständigenrat der Bundesregierung skizziert eine Einwanderungsreform. So könnte legale Migration aus Afrika nach Europa möglich werden.
Der Vorschlag ist Kern des Jahresgutachtens des Expertengremiums, das in diesem Jahr vom Bundesinnenministerium finanziert wurde.
Corona habe die Migration aus Afrika „medial in den Hintergrund“ treten lassen, sagte die SVR-Vorsitzende Petra Bendel. Das sei ein Fehler: Die demografische Entwicklung gehe auf beiden Kontinenten „in eine entgegengesetzte Richtung“, weshalb beide Seiten auf Migration angewiesen seien. In der Vergangenheit habe Europa vor allem versucht, seinen Grenzschutz vorzuverlagern und irreguläre Migration schon in Afrika zu stoppen. Diese „einseitige Schwerpunktsetzung“ sehe der SVR „kritisch“.
Das nun vorgeschlagene Kautionsmodell für Arbeitsvisa wäre international ein Novum. Die Visa sollten „befristet, aber nicht notwendigerweise einmalig“ vergeben werden, sagte Bendel.
Beitrag zur Entwicklung
Die MigrantInnen sollten zunächst in ihre Herkunftsländer zurückkehren, dort ihre Ersparnisse investieren und so einen Beitrag zur Entwicklung leisten. Danach sollte es für sie aber die Möglichkeit geben, erneut nach Europa zu kommen. Deutschland solle dafür seine im Juli beginnende EU-Ratspräsidentschaft nutzen.
Eine Höhe für die Kaution nennt der SVR nicht. Sie müsse „hoch genug sein, dass sie die Zugewanderten davon abhält, ihren Verlust in Kauf zu nehmen, indem sie ihr Visum überschreiten und in die Schattenwirtschaft wechseln“. Sie dürfe gleichzeitig nicht so hoch sein, dass sie zu viele von vornherein ausschließt.
Lebensunterhalt und Krankenversicherung müssten die Menschen in der Zeit in Deutschland nach der Vorstellung des SVR selber bezahlen. Bei Ersterteilung solle nach spätestens 18 Monaten die Ausreise erfolgen. Wird dies eingehalten, soll nach 6 bis 12 Monaten eine erneute Einreise möglich sein. Der Aufenthaltszeitraum würde dann auf 18 bis 24 Monate ausgedehnt, schlägt der SVR vor.
Der Freiburger Jurist Daniel Thym vom SVR sagte, von „legalen Wegen“ aus Afrika nach Europa sei „nur in Sonntagsreden zu hören“, tatsächliche Angebote gebe es kaum. Solche legalen Wege seien aber ein wichtiges Mittel, um „Migration und Entwicklungszusammenarbeit zu verbinden“.
Wirtschaftlicher Abschwung
Das dürfte durch Corona noch einmal wichtiger werden. Denn zum einen droht durch die Pandemie auch in Afrika ein wirtschaftlicher Abschwung. Zum anderen ist Arbeitsmigration auch innerhalb des Kontinents durch regionale Reisebeschränkungen stark behindert. Eine direkte Folge: Rücküberweisungen von MigrantInnen, die so genannten Remittances, sind schon jetzt stark zurückgegangen.
Die Weltbank schätzte in der vergangenen Woche, dass die globalen Rücküberweisungen in diesem Jahr um 20 Prozent fallen werden. Für Afrika südlich der Sahara würde dies einen Verlust von über 10 Milliarden US-Dollar bedeuten.
Migrationspolitik müsse „den Fokus auf legale und faire Zugangswege legen, das mahnt der SVR zu Recht an“, sagte die Grüne Filiz Polat. „Der Erfolg deutscher Migrationspolitik muss sich immer am fairen Umgang mit dem afrikanischen Kontinent messen lassen.“
Den Vorschlag, eine temporäre Zuwanderung für 12 bis 18 Monate auf „Kaution“ zu ermöglichen, sieht sie allerdings kritisch. „Wer einen Beitrag leistet, sollte eine langfristige Perspektive bekommen“, sagte Polat. Schon heute müssten afrikanische Studierende ein hohes Eigenkapital zur Einreise für ein Studium in Deutschland aufbringen. Dennoch würden ihnen trotz Erfüllung aller Voraussetzungen ihre Visaanträge oft mit der Begründung einer mangelnden Bereitschaft zur Wiederausreise abgelehnt.
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