Reform der Straßenverkehrsordnung: Bundesrat ringt um Raser-Strafen
Das Saarland will höhere Strafen für Raser, aber nicht so hohe wie einst vorgesehen. SPD, Grüne und Linkspartei stimmen zu, Union und FDP nicht.
BERLIN taz | In den Streit um die Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) kommt Bewegung. Der Verkehrsausschuss des Bundesrats hat am Mittwoch mit der denkbar knappsten Mehrheit von neun zu sieben Stimmen ein Kompromisspapier der saarländischen Verkehrsministerin Anke Rehlinger (SPD) verabschiedet. Allerdings: In dem Ausschuss haben alle Landesminister eine Stimme, im Bundesrat hängen die Stimmen der einzelnen Länder von deren Größe ab. Die Verkehrsminister von Union und FDP lehnten den Vorschlag ab.
„Alle eint das Ziel, Raser härter zu bestrafen und Radfahrerinnen und Radfahrer besser zu schützen“, sagte Rehlinger, die zurzeit Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz der Länder ist. Alle Seiten müssten aufeinander zugehen. Ihr Vorschlag sieht vor, dass RaserInnen nicht so schnell den Führerschein abgeben müssen wie ursprünglich in der Novelle der StVO vorgesehen. Die hatte der Bundesrat im Februar verabschiedet und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) im April in Kraft gesetzt. Damit sollten Radfahrende und FußgängerInnen unter anderem durch höhere Strafen für Verkehrsverstöße von AutofahrerInnen besser geschützt werden. Wegen eines Formfehlers des Bundesverkehrsministeriums ist die Novelle aber von den Ländern außer Kraft gesetzt worden.
Jetzt muss die Verordnung vom Bundesrat erneut verabschiedet werden. Die Union will das nutzen, um die härteren Regeln für RaserInnen in der Fassung vom Februar aufzuweichen. Ursprünglich sollten Autofahrende den Führerschein abgeben müssen, wenn sie innerorts 21 Stundenkilometer oder außerorts 26 Kilometer mehr als erlaubt fahren. Bislang gibt es ein Fahrverbot für TemposünderInnen, die in Orten 31 Stundenkilometer und außerhalb 41 Stundenkilometer zu schnell fahren.
Rehlinger schlägt vor, dass die Grenzen für den Führerscheinentzug auf eine Überschreitung auf 26 Stundenkilometer innerorts und 36 Stundenkilometer außerorts festgelegt werden. Gleichzeitig sollen die Bußgelder für Tempoüberschreitungen „im Interesse der Verkehrssicherheit an das Niveau vieler europäischer Nachbarstaaten angenähert und nahezu verdoppelt“ werden, heißt es in dem Beschluss.
Scheuer muss zustimmen
Der Vorschlag sieht außerdem eine Klarstellung zu den sogenannten Pop-up-Radwegen vor, temporären Radstreifen, die in der Coronakrise in etlichen Städten geschaffen wurden. Hier soll die Hürde wegfallen, dass die Kommunen eine besondere Gefährdung von Radfahrenden nachweisen müssen, wenn sie solche Streifen einrichten.
Offen ist, wie die Abstimmung am 6. November im Bundesrat ausgeht. Möglicherweise werden aus dem Lager der von der Union mitregierten Länder mindestens Baden-Württemberg und Hessen für den Vorschlag stimmen, hieß es aus dem Umfeld der Verkehrsministerkonferenz. Auch wenn der Bundesrat für den Kompromissvorschlag stimmt, kann die Novelle nur in Kraft treten, wenn Bundesverkehrsminister Scheuer das veranlasst.
Leser*innenkommentare
Bolzkopf
Naja, wer weiß schon welchen Hintergrund das wirklich hat.
Landläufig bekannt ist ja, dass es bei der Verkehrsüberwachung in allererster Linie um Umsatz geht. Umsatz ... dann kommt lange nichts in der Liste und an Position (scroll ...scroll ...scroll ...) kommt dann irgendwann die Verkehrssicherheit.
Wenn man also wirklich wirksame und abschreckende Strafen verhängt, werden sich alle Teilnehmer (natürlich bis auf die Profiraser) an die Regeln halten ... und die Umsätze in diesem Marktsegement gehen gegen null.
Und wer jetzt sagt: Quatsch - es geht nicht um das Geld möge sich die Haushaltsentwürfe der Städte anschauen - dort sind die erwarteten Einnahmen haarklein ausgewiesen und natürlich einkalkuliert.
Telligraph
Wahnsinn. Das über solche Dinge wie drakonische Strafen für Raser ernsthaft verhandelt werden muss! Da wird z. Bsp. dem Berliner Senat und später möglicherweise der BuReg, eine Gesetzesnovelle zur Kennzeichenpflicht für Radfahrer, deutlich leichter fallen...
Vorstadt-Strizzi
"Wegen eines Formfehlers des Bundesverkehrsministeriums ist die Novelle aber von den Ländern außer Kraft gesetzt worden." (Teils mit Link)
Das ist falsch. Kann man im Link nachlesen;
"Das Problem hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) verursacht."
Es gab einen zwischen Scheuer und Bundesrat ausgehandelten Kompromiss.
Wegen eines handwerklichen Fehlers von Seiten Scheuer erlangte dieser Kompromiss keine Gültigkeit.
Das normale Verfahren wäre: Scheuer sorgt dafür, dass seine Behörde den Fehler (fehlendes Zitat) heilt - und gut is.
Stattdessen: Scheuer nutzt den vom ihm (von seiner Behörde) begangenen Formfehler, um das verhandelte Paket aufzumachen und (weitere) Änderungen in seinem Sinn durchzusetzen.
Die Länder sollten sich nicht auf solche Spielchen einlassen. Sie würden sich zu Komplizen einer Schwächung des Bundesrats (des föderalen Prinzips) auf dem Feld der Gestzgebung machen.
Macht dieses 'Prinzip Scheuer' (Bund sabotiert unliebsame Kompromisse mit den Ländern per 'Formfehler' und erzwingt so die Annullierung des gefundenen Kompromisses) Schule, dann zerstört das nicht nur viel politische Kultur und Veretrauen der Akteure, sondern berührt das die Grundfesten (föderales Prinzip) unserer demokratischen Ordnung.
Der demokratische Weg wäre:
1. Scheuer heilt den Formfehler. Der verhandelte Kompromiss tritt in Kraft.
2. Passt ihm im Nachhinein der verhandelte Kompromiss nicht, dann sucht er sich Mehrheiten bei den Ländern, um den zu ändern.
Aber schnöde Erpressung' mithilfe von 'Formfehlern', das geht gar nicht.
Ruhrpott-ler
@Vorstadt-Strizzi Es gibt mittlerweile aber keine Mehrheit mehr für den radikaken ersten Entwurf.
06955 (Profil gelöscht)
Gast
@Vorstadt-Strizzi Sehr treffend dargestellt. Sehe ich auch so. Das von Scheuer gewählte Verfahren höhlt die Demokratie aus.