Reform der Sicherungsverwahrung: Gestörte Straftäter hinter Gitter
Die rot-grüne Regierung in NRW schlägt vor, die abgeschaffte Sicherungsverwahrung durch die Hintertür wieder einzuführen: für alle psychisch gestörten Strafttäter.
BERLIN taz | Das rot-grün regierte Land Nordrhein-Westfalen fordert die Einführung einer nachträglichen Unterbringung von gefährlichen, psychisch gestörten Straftätern. Der Vorschlag ist der bisher schärfste in der Diskussion um die Neuregelung der Sicherungsverwahrung und dürfte noch für heftige Kontroversen sorgen.
Die Düsseldorfer Justiz-Staatssekretärin Brigitte Mandt (SPD) stellte den Vorschlag am Dienstag in Berlin bei einem Bund-Länder-Treffen zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung vor. Das Treffen selbst endete ohne eine Einigung. Die Länder forderten das Bundesjustizministerium zur Vorlage eines Gesamtkonzepts auf. Die bisherigen Vorschläge seien "eine geeignete Diskussionsgrundlage", bedürften aber noch deutlicher Änderungen, betonte das baden-württembergische Justizministerium.
Der NRW-Vorschlag beschäftigt sich mit Personen, die aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen, aber auch mit Straftätern, gegen die im Strafurteil gar keine Sicherungsverwahrung angeordnet wurde. In internen Papieren, die der taz vorliegen, heißt es, dass selbst Personen, die aus der Strafhaft entlassen wurden, erfasst werden könnten. Die Rede ist von einer "sämtliche hochgradig gefährliche und psychisch gestörte Gewalt- und Sexualstraftäter erfassenden nachträglichen Unterbringungsform".
Der Vorschlag würde die zum Jahreswechsel weitgehend abgeschaffte nachträgliche Sicherungsverwahrung durch die Hintertür wieder einführen. Eingeschränkt wäre sie nur durch die neue Erfordernis, dass der Täter psychisch gestört sein muss. Diese Einschränkung ist erforderlich, weil der EGMR bei der zwangsweisen Unterbringung von psychisch Kranken keine Probleme sieht. Als psychische Störung gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs allerdings schon eine "dissoziale" rücksichtslose Persönlichkeit. NRW geht sogar weiter als die gerade abgeschaffte nachträgliche Sicherungsverwahrung, weil hier sogar bereits aus der Strafhaft Entlassene erfasst werden sollen.
Eine engere Variante des NRW-Vorschlags beschränkt die neue nachträgliche Unterbringung nur auf die Verwahrten, die aufgrund der EGMR-Rechtsprechung entlassen werden müssen. Für diese sogenannten Altfälle hat der Bundestag zum Jahreswechsel zwar das Therapie-Unterbringungsgesetz eingeführt. Laut diesem Gesetz können sie wieder zwangsweise untergebracht werden, wenn sie gefährlich und - natürlich - "psychisch gestört" sind.
Den Ländern passt das Gesetz aber nicht, weil es eine strikte Trennung der Unterbringung zu Therapiezwecken vom Strafvollzug fordert. Das aber ist unpraktisch - auch weil neue Standorte für die Unterbringung von gefährlichen Verbrechern immer für Wirbel in der Bevölkerung sorgen.
NRW schlägt nun vor, die gefährlichen und gestörten EGMR-Altfälle wieder im Strafvollzug, nur räumlich abgetrennt, unterzubringen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Israelische Drohnen in Gaza
Testlabor des Grauens
Bundeskongress der Jusos
Was Scholz von Esken lernen kann
Politikwissenschaftlerin über Ukraine
„Land gegen Frieden funktioniert nicht“
Proteste bei Nan Goldin
Logiken des Boykotts
Bündnis Sahra Wagenknecht
Ein Bestsellerautor will in den Bundestag
Schwedens Energiepolitik
Blind für die Gefahren