Reform der Grundsteuer: Kommunen für Kompromiss
Haben Bund und Länder für die Reform der Grundsteuer nun einen guten oder einen schlechten Kompromiss gefunden? Die Ansichten hierzu sind klar verteilt.
Im Ringen um die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Reform der Grundsteuer hatten sich Bund und Länder am Freitag auf die Grundzüge eines Kompromissmodells geeinigt (pdf). Man wolle eine Lösung, bei der Grundstückswerte, das Alter von Gebäuden und die Durchschnittsmieten zur Steuerberechnung herangezogen werden, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) nach einem Treffen mit seinen Länderkollegen in Berlin.
Zustimmung kam vom Deutschen Städtetag. „Nach jahrzehntelangen Anläufen für eine Reform ist das eine gute Nachricht für die Städte“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der Deutschen Presse-Agentur. „Nun kommt eine Korrektur in Sichtweite, damit eine der wichtigsten Steuern der Kommunen in Zukunft wieder verfassungsgemäß erhoben werden kann.“ Dedy unterstützt das Wert-Modell. „Das ist den Städten wichtig und kann auch von den Menschen besser akzeptiert werden“, sagte er. „Denn es ist gerechter, wenn auch der Wert von Grundstücken und Gebäuden in die Besteuerung einbezogen wird.“
Jetzt müsse schnell ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, bis spätestens Ostern. „Das ist nötig, damit die Grundsteuer, wie vom Bundesverfassungsgericht verlangt, bis Ende dieses Jahres neu geregelt wird.“ Andernfalls würde sie ab 2020 wegfallen. „Die Städte brauchen die Grundsteuer mit ihrem Volumen von derzeit jährlich 14 Milliarden Euro, um Teile ihrer Infrastruktur für die Bürgerinnen und Bürger zu finanzieren“, betonte Dedy. Die Grundsteuer trage zum Bau und zur Sanierung von Schulen, Kitas, Schwimmbädern und Straßen bei.
Ähnlich argumentierte der Deutsche Landkreistag. „Es ist gut, dass damit eine lange Hängepartie auf dem Rücken der Kommunen endet und ein Gesetzentwurf nun auf den Weg gebracht werden kann“, erklärte Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Henneke. Es gehe dem Landkreistag darum, bei der Grundsteuer die bestehenden Realitäten abzubilden: „Das bedeutet auch, dass in herausgehobenen Wohnlagen mehr Grundsteuer anfällt als in strukturschwachen Gebieten. Das ist am Ende eine Frage der gerechten Bewertung von Immobilien.“
Kritik aus der Wohnungswirtschaft
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW warnte dagegen vor einer „Bürokratie- und Streitwelle“. Er sagte „eine in vielen Fällen starke Kostensteigerung gerade bei preiswert vermieteten Wohnungen in sonst teuren Lagen“ voraus. „Damit ziehen weitere dunkle Wolken für das bezahlbare Wohnen auf“, sagte Verbandspräsident Axel Gedaschko.
Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD
Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) warnte vor einem „hohen Verwaltungsaufwand“. Sein Präsident Andreas Mattner kritisierte: „Dies ist kein Kompromiss, sondern letztlich ein wertabhängiges Modell in anderer Verpackung. Das Motto der jetzt vorgeschlagenen Eckpunkte scheint zu sein: warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.“ Es drohe eine systematische Benachteiligung des politisch gewünschten und dringend notwendigen Neubaus. „Eine Einigung muss anders aussehen“, sagte der Chef des Interessenverbandes der Immobilienwirtschaft.
Der Präsident des Immobilienverbandes IVD, Jürgen Michael Schick, sprach von einem „faulen Kompromiss“ und kritisierte: „Werden die Eckpunkte so umgesetzt, wird ein Bürokratiemonster entstehen.“ Schlimmer sei aber, dass der Reformvorschlag ungerecht sei. Der Präsident der Familienunternehmer, Reinhold von Eben-Worlée, kritisierte: „An den Eckwerten ist überhaupt nicht erkennbar, wie das für produzierende Unternehmen anwendbar sein soll. Wir befürchten Schlimmes.“
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) plädierte für eine reine Bodenwertsteuer. Diese wäre nicht nur einfacher, sondern zudem mit positiven Anreizen zu einer effizienten Bodennutzung verbunden, erklärte DIW-Konjunkturchef und Immobilienökonom Claus Michelsen in Berlin.
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