Reform der Elternzeit: Auch Omi darf sich kümmern
Großeltern sollen Elternzeit nehmen können. Das sieht ein Gesetzentwurf des Familienministeriums vor. Zudem soll die Elternzeit ausgedehnt werden.
BERLIN taz | Großeltern sollen künftig auch Elternzeit, die sogenannte Großelternzeit, nehmen können. Das geht laut Medienberichten aus einem Gesetzentwurf des Familienministeriums hervor, mit dem die seit 2007 geltende Elternzeit erweitert werden soll. Eine Ministeriumssprecherin bestätigte auf taz-Nachfrage die Angaben.
Dem Papier zufolge, das derzeit in den Ressorts besprochen wird, können berufstätige Großeltern unentgeltlich vom Job freigestellt werden, um sich um ihre Enkel zu kümmern – unabhängig davon, ob die Mütter und Väter selbst Elternzeit nehmen. Bislang können Großeltern nur in Ausnahmefällen Elternzeit für ihre Enkel beanspruchen – wenn deren Eltern noch in der Ausbildung oder minderjährig sind.
Die Idee der Großelternzeit empfiehlt der achte Familienbericht, den Ministerin Kristina Schröder (CDU) im März vorgestellt hatte. Damals sprach sie sich dafür aus, Großeltern „fest in das Betreuungssystem einzubinden“. Der Bericht verwies darauf, dass viele Eltern ohne die Hilfe ihrer Eltern ihren Alltag nicht bewerkstelligen könnten.
Darüber hinaus soll die Elternzeit ausgedehnt werden. Derzeit können 12 Monate dieser dreijährigen Erziehungsphase zwischen dem 3. und dem 8. Lebensjahr des Kindes genommen werden (bezahlt werden jedoch nur bis zu 14 Monate). Diese Zeit soll auf 24 Monate erweitert werden, die bis zum 14. Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden können.
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