Reform der Behindertenhilfe: Nachbesserungen am Teilhabegesetz
Kurz vor der Verabschiedung hat die große Koalition nochmal nachgebesert. Unter anderem wird der Zugang zur bisherigen Eingliederungshilfe nicht eingeschränkt.
Die zunächst geplante Regelung soll nun erst wissenschaftlich evaluiert und in den Bundesländern erprobt werden. Auf Grundlage dieser Daten werde dann eine neue Regelung geschaffen, hieß es. Die könnte allerdings erst 2023 inkraft treten. Auf weitere Verbesserungen verständigten sich die Fachpolitiker den Angaben zufolge unter anderem im Bereich Pflege und Bildung. Zudem wurde der individuelle Wunsch der Betroffenen beim Wohnen und bei der Assistenz nochmals gestärkt, hieß es.
Kritik kam von der Opposition. Es sei nur „an den schlimmsten Stellen notdürftig geflickt“ worden, erklärte die Grünen-Abgeordnete Corinna Rüffer. Der angekündigte Ausstieg aus dem bestehenden Fürsorgesystem sei der Koalition nicht gelungen.
Die Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Ulla Schmidt (SPD), lobt die Modifikationen des geplanten Bundesteilhabegesetzes, auf die sich Union und SPD verständigt haben. „Jetzt gibt es Änderungen, die ein entscheidender Schritt nach vorne sind“, sagte die Vizepräsidentin des Bundestages den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstagsausgaben). „Viele unserer Forderungen sind eingeflossen.“
Menschen mit Behinderungen fordern immer wieder: „Nichts über uns ohne uns!“ Jedoch sind sie in den Redaktionsräumen des Landes kaum vertreten. Zum internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2016 präsentiert sich die taz am Vortag als Ergebnis einer „freundlichen Übernahme“.
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Schmidt verwies darauf, dass zum Beispiel Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt arbeiten, in Zukunft mehr Geld bekommen sollen. „Hunderttausende Menschen haben für ein besseres Bundesteilhabegesetz gekämpft, haben Unterschriften gesammelt, sind auf die Straße gegangen“, sagte die ehemalige Bundesgesundheitsministerin. „Die Basis hat etwas bewegt.“
Ziel des Bundesteilhabegesetzes aus dem Haus von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ist es, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Die Reform sieht unter anderem vor, dass Behinderte mehr Geld sparen und mehr von ihrem Einkommen behalten können. Zudem soll der Wechsel von Behindertenwerkstätten in den normalen Arbeitsmarkt erleichtert werden, indem Arbeitgeber Zuschüsse beantragen können.
Derzeit beziehen rund 700.000 Menschen Eingliederungshilfe, wofür Länder und Kommunen pro Jahr rund 17 Milliarden Euro ausgeben. Die Reform führt nach Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums zu zusätzlichen jährlichen Ausgaben von rund 700 Millionen Euro im Jahr. Das Gesetz soll am Donnerstag abschließend im Bundestag beraten werden.
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