Rechtsverstöße beim Traditionskrimi: Tatort „Tatort“
Realitätsnaher Sonntagskrimi? Na ja. Denn bei den „Tatort“-Ermittlungen geht es nicht immer mit rechten Dingen zu, sagt eine neue Studie.
Ein echter Polizist kümmert sich nicht um die Regeln, er macht seinen Job. Dass das so zu sein hat, geben nicht nur knallharte US-Serien aus dem CSI-Universum vor, auch der bürgerliche „Tatort“ zieht mit. Das ergab jetzt eine Untersuchung.
Etwa dreimal pro Folge verstoßen Kommissare demnach gegen das Gesetz. Eine Projektgruppe aus Studenten der Technischen Universität Dortmund und der Ruhr-Universität Bochum hatte unter der Leitung von Medienrechtler Tobias Gostomzyk 34 Folgen der TV-Krimiserie aus dem Jahr 2015 analysiert. Dabei stellten sie ganze 96 Gesetzesverstöße fest.
Meist handelt es sich um unzureichende Belehrungen der Tatverdächtigen, sagte Professor Gostomzyk der Rheinischen Post. Aber auch verbotene Ermittlungsmethoden, unzulässige Durchsuchungen und Hausfriedensbrüche seien für die Fernsehermittler offenbar gang und gäbe.
Motiv für die Verstöße scheint in den meisten Fällen der Ermittlungserfolg zu sein, nur selten ist es das Gerechtigkeitsgefühl, das die Beamten antreibt. Motivation hin oder her, nur in der Hälfte aller Gesetzesbrüche bringt der Fehltritt die Kommissare tatsächlich weiter. Eine etwas maue Ausbeute. Angst vor einer Strafverfolgung müssen die Kommissare aber nicht haben: Nur etwa 8 Prozent der Verstöße werden in den Krimis nachgegangen. Die Hälfte wird von Vorgesetzten und Kollegen einfach ignoriert.
Überraschend: Die besonders überzogen dargestellten Ermittler aus Münster, Kommissar Thiel (Axel Prahl) und Professor Boerne (Jan Josef Liefers), verstoßen nicht öfter gegen das Gesetz als andere. Am vorbildlichsten ist der Münchner „Tatort“: Die Kommissare Ivo Batic (Miroslav Nemec) und Franz Leitmayr (Udo Wachtveitl) verhalten sich noch am ehesten rechtskonform. Die Untersuchung fällt dennoch ein trauriges Urteil über den traditionsreichen „Tatort“, der sich so gern mit seiner Nähe zur Realität rühmt.
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