Rechtsterrorist in Norwegen: Neues Gutachten im Fall Breivik
Nach einem neuen Bericht ist der mutmaßliche Attentäter Anders Breivik nicht psychisch krank. Drei Psychiater und ein Psychologe halten ihn für fast ganz normal.
STOCKHOLM taz | Anders Breivik ist weder psychotisch noch schizophren, bedarf deshalb keiner besonderen medizinischen Behandlung und ist auch nicht suizidgefährdet. Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht von drei Psychiatern und einem Psychologen, die den mutmaßlichen Massenmörder seit August in der Untersuchungshaft beobachtet haben.
Ihr im Auftrag der Verwaltung des nahe Oslo gelegenen Ila-Gefängnisses, in dem Breivik einsitzt, erstellter Bericht kommt damit zu einem diametral anderen Ergebnis als das im Auftrag des Gerichts erstellte Sachverständigengutachten. "Wenn es eine solche fachliche Uneinigkeit gibt, macht das wirklich deutlich, dass es einer neuen Begutachtung bedarf", erklärte Rechtsanwalt John Arild Aasen, der mehrere Überlebende des Massakers von Utøya vertritt, gegenüber dem TV-Sender TV2.
Dieser hatte am Dienstagabend als Erster über die Schlussfolgerungen des noch nicht veröffentlichten neuen Rapports berichtet. Aasen fügte hinzu: "Wir glauben, dass die Gespräche, die die Gerichtssachverständigen hatten, nicht ausreichend waren, seine tatsächliche psychische Verfassung aufzudecken."
Uneinigkeit in Kommission
Die Gerichtsgutachter Torgeir Husby und Synne Sørheim hatten Ende November alle von ihren Kollegen jetzt verneinten Punkte bejaht. Eine routinemäßig zur Überprüfung eingesetzte Fachkommission hatte an ihrer Beurteilung nichts auszusetzen gehabt. Doch Medienberichten zufolge soll in der Kommission Uneinigkeit herrschen. Gleichzeitig hatten sich andere ExpertInnen offen kritisch über dieses Gutachten geäußert. Der Psychiatrieprofessor Johan Cullberg bezeichnete es als "anstößig, unprofessionell und fantasielos".
Während Breiviks Rechtsanwälte mitteilten, ihr Mandant lehne es ab, sich einer neuen Begutachtung zu unterziehen, ließ Staatsanwalt Svein Holden wissen, die Anklagebehörde sei dabei, eine Stellungnahme zur Frage der Notwendigkeit einer möglichen weiteren Begutachtung zu verfassen. Darin werde auch der jetzt bekannt gewordene Bericht Berücksichtigung finden. Das Gericht hatte eine Frist bis zum heutigen Donnerstag für solche Stellungnahmen gesetzt. Über eine mögliche neue Begutachtung müsste es bald entscheiden, soll der für Mitte April geplante Prozessstart nicht gefährdet werden.
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