: Rechtsradikalen in Notwehr erstochen
Zittau (dpa) — Drei Asylbewerber aus Afrika, die in der Nacht zum Sonntag im ostsächsischen Zittau nach einem tödlichen Messerstich gegen einen 18jährigen Deutschen festgenommen worden waren, haben offenbar in Notwehr gehandelt. Es bestehe kein dringender Tatverdacht gegen sie, sagte Staatsanwalt Martin Uebele am Dienstag. Sie seien wieder frei und von Zittau aus Sicherheitsgründen in ein anderes Heim verlegt worden. Zusammen mit zwei weiteren Rechtsradikalen hatte der 18jährige die Afrikaner mit Fäusten und einer Luftpistole angegriffen. Nach den bisherigen Ermittlungen könne nicht ausgeschlossen werden, daß dabei einer der Asylbewerber in Notwehr zugestochen habe. Der Jugendliche war kurze Zeit später in einem Krankenhaus verblutet.
Zwei Stunden nach der Auseinandersetzung hatten rund 15 Rechtsradikale das Asylbewerberheim mit Baseballschlägern, Reizgas und Feuerlöschern überfallen. Vier Heimbewohner erlitten leichte Verletzungen. Gegen 13 deutsche Jugendliche leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren wegen schweren Landfriedensbruchs ein.
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