Rechtsextremer Fußballclub Ostelbien: Ausschluss beantragt

Endlich reagiert der Fußballverband Sachsen-Anhalt: Er will den mehrfach durch Gewalt und Einschüchterungen aufgefallenen FC Dornburg ausschließen.

Der Sportplatz in Dornburg

Schiedsrichter weigern sich in Dornburg zu pfeifen Foto: imago/Christian Schroedter

MAGDEBURG dpa/taz | Es war lange überfällig. Der Fußballverband Sachsen-Anhalt (FSA) beantragt beim Landessportbund (LSB) den Ausschluss des rechtsextremen Fußballvereins FC Ostelbien Dornburg. Das gab Verbandspräsident Erwin Bugar am Dienstag bekannt. Bugar begründete den Ausschlussantrag mit groben Verstößen gegen die Satzung des Verbandes. Der Verein sei nicht gegen Gewalttätigkeiten seiner Spieler vorgegangen, hieß es.

Die Funktionäre geben damit dem öffentlichen Druck der vergangenen Monate nach. Mehrfach hatten die taz und andere Medien über Gewalt und Einschüchterung der Dornburger Spieler gegen Gegner und Schiedsrichter berichtet.

59 von 65 Schiedsrichtern weigerten sich zuletzt, Spiele des FC Dornburg zu pfeifen. Auch vier Vereine wollen nicht mehr gegen das Team antreten. Rund um die Spiele des Klubs herrschte ein Klima der Angst. Schiedsrichter trauten sich oft nicht, gegen grobe Unsportlichkeiten der Dornburger Spieler vorzugehen.

15 von 18 Spielern des Kreisligisten aus dem Jerichower Land stuft der Landesverfassungsschutz als Rechtsextremisten ein. Als Anführer gilt Dennis Wesemann, der seit zehn Jahren Teil der rechtsextremen Szene ist. Mehrfach wurde gegen ihn wegen gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruch und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt.

Zu dem Ausschlussverfahren äußerte sich LSB-Präsident Lutz Bengsch optimistisch: „Wir werden da sehr intensiv arbeiten, und ich denke, dass wir nicht chancenlos sind“. Eine Entscheidung soll am 31. August fallen. Bis dahin darf der FC Ostelbien Dornburg weiter am Spielbetrieb teilnehmen.

Bereits 2011 hatte der FSA den Verbot des FC Dornburg beantragt, war jedoch damit gescheitert und verzichtete im Nachgang auf eine Berufung. Im aktuellen Verfahren hat der Verein nun sechs Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen und wird dies wohl auch tun, wie ein Sprecher des Vereins bereits am Samstag in der Magdeburger Volksstimme ankündigte.

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