Rechter Fußballclub Ostelbien Dornburg: Rausschmiss aus dem Landesverband

Der Fußballverband Sachsen-Anhalt hat den FC Ostelbien Dornburg für rechtsextrem befunden und ausgeschlossen. Er folgt dem Beispiel des Landessportbunds.

Eine Holzhütte neben dem Trainingsplatz des FC Ostelbien Dornburg

Keiner will sie: Trainingsplatz des FC Ostelbien Dornburg Foto: dpa

HALLE dpa | Der wegen seiner rechtsextremistischen Tendenzen umstrittene FC Ostelbien Dornburg ist aus dem Fußballverband Sachsen-Anhalt (FSA) ausgeschlossen worden. „Der Beschluss ist einstimmig gefallen“, sagte FSA-Präsident Erwin Bugar am Samstag der Deutschen Presse-Agentur.

Zuvor hatte der MDR über das Ergebnis der Tagung vom Freitag berichtet. Dem MDR zufolge sagte der Präsident des LSB, Andreas Silbersack, nach der Abstimmung: „Der Verein hat Gewalt verherrlicht, er hat Gewalt verübt, er ist aus unserer Sicht rechtsextrem. Und das sind Gründe, warum wir jemanden ausschließen.“

In der vergangenen Woche war Dornburg aus dem Landessportbund Sachsen-Anhalt (LSB) ausgetreten, nachdem der Club zuvor vom LSB unter anderem wegen Gewaltverherrlichung und rechtsextremer Tendenzen ausgeschlossen worden war. Einen Widerspruch gegen den Beschluss des LSB-Präsidiums hatte Ostelbien zurückgezogen.

Der Verein wollte aber um den Verbleib im Fußballverband Sachsen-Anhalt und damit für eine Spielberechtigung kämpfen. Doch der FSA begründete den Ausschluss damit, dass die Mitgliedschaft in den Landesfachverbänden die Mitgliedschaft im LSB voraussetze. Der Kreisligist hat nun die Möglichkeit, innerhalb von sieben Tagen ab Zustellung des Beschlusses das Verbandsgericht anzurufen.

Der FC Ostelbien war in der Vergangenheit mehrfach durch rüde Attacken auf dem Feld und Bedrohung von Spielern und Schiedsrichtern aufgefallen. Laut Landesamt für Verfassungsschutz sind 15 Vereinsmitglieder als Rechtsextremisten bekannt. Der FSA hatte bereits 2011 versucht, dem FC Ostelbien die Spielberechtigung zu verweigern. Die mutmaßlich rechtsextremen Kicker hatten sich aber vor dem Verwaltungsgericht in den Spielbetrieb eingeklagt.

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