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Rechtsextreme und ihre SymboleBelästigung der Allgemeinheit

Die Bundesregierung unterstützt das Vorgehen von Bremen gegen das Zeigen von Reichskriegsflaggen. das Bundesland verhängt 1.000 Euro Bußgeld.

Und gleich mal wieder einpacken: Reichsflagge auf einer Anti-Coronamaßnahmen-Demo in Düsseldorf Foto: Rupert Oberhäuser/imago-images

Berlin taz | Justizministerin Christine Lam­brecht (SPD) unterstützt das Vorgehen Bremens gegen die Reichskriegsflagge. „Die Reichskriegsflagge ist Symbol von Rechtsextremisten, die Hass und Verachtung gegenüber unserer Demokratie und unserer vielfältigen Gesellschaft verbreiten.“ Ähnlich hatte sich Innenminister Horst Seehofer (CSU) zuvor geäußert.

Strafrechtlich ist bisher nur das Zeigen der Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz verboten, wie sie ab 1935 genutzt wurde. Dies gilt als „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ gemäß Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs.

Die Verwendung anderer Reichskriegsflaggen (mit Eisernem Kreuz) oder von allgemeinen Flaggen des Deutschen Reichs fällt nicht unter dieses Verbot. Die Bundesregierung plant derzeit keine Änderungen im Strafgesetzbuch.

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hat in einem Erlass vom 14. September angeordnet, dass das Zeigen der Reichskriegsflaggen in Bremen mit 1.000 Euro Bußgeld als Ordnungswidrigkeit geahndet werden soll.

Eine „ungehörige Handlung“

Bremens Rechtsgrundlage ist Paragraf 118 des Ordnungs­widrigkeitengesetzes zur „Belästigung der Allgemeinheit“. Danach handelt ordnungs­widrig, „wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen“. Die Polizei soll entsprechende Fahnen auch auf Grundlage des Bremer Polizeigesetzes sicherstellen.

Nach Ansicht Mäurers ist die Reichskriegsflagge ein Symbol nationalsozialistischer Anschauungen und von Ausländerfeindlichkeit. Ihre öffentliche Verwendung stelle eine „nachhaltige Beeinträchtigung der Voraussetzungen für ein geordnetes staatsbürgerliches Zusammenleben“ dar.

Mehrere Länder wollen bei der nächsten Innenministerkonferenz im Dezember diskutieren, ob das Vorgehen Bremens ein Modell für andere Länder sein kann.

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8 Kommentare

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  • Finde ich super, aber die Rechten werden sich dann halt eine andere Symbolflagge suchen.

  • "die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen"



    sehr schwammige Aussage. Jeder der sich durch eine Flagge belästigt fühlt, kann einfach sich wegdrehen. Dann sieht er sie nicht mehr und ist nicht mehr belästigt.

  • Das 2. Reich war ja nun auch nicht so der Supererfolg, relativ kurzlebig und für alle möglichen Häßlichkeiten verantwortlich. Völkermord, Angriffskriege, Kolonialismus usw.

    Schwarz-weiß-rot ist mithin auch nicht so die anständigste Fahne, die man schwenken kann. Ist natürlich volle Absicht, bei denen, die es tun. Sollte man der Konföderiertenflagge gleichsetzen. Für immer einholen.

    Und die ICEs umlackieren, bei der Gelegenheit. Und die Fußballtrikots umfärben.

  • Korrekt. Nur.

    Immer schön jetzt auch dafür - die Asservatenkammer im Blick behalten.



    Sone Flagge kannste ja doch leichter en passant - Wegfinden wie ne Guzzi - kerr.



    & Däh!



    Das hat ja neben Stoff - ja auch schon ganz prima geklappt.

    kurz - Risikofaktor - Mensch …öh Leute - 👹 -

    unterm——- btw —-



    Mal die Moped-Streife meines Vertrauens* a ☕️☕️☕️☕️ - befragen.



    Ob da denn in der dafür bekannten Kleingartensiedlung - wo auch gern mal - früher grüne Wichsfrösche - ehse was später blau wurden - unterflaggig saßen.



    Schonmal - oder dennnächst - “Holt ein Flagge“ - kommandiert - öh verfügt wird?!! - 🤣 -



    * Aber erst wenn der Alte wieder dabei ist (“…könnte ja nicht mehr Polizist werden. Hab ja kein Abitur“. & Däh! - “Namensschilder? Klar - bin jahrelang mit rumgelaufen. Hab nichts zu Verbergen. Was ich mache - kann ich verantworten!“;)



    & Blondie —



    Die Karre zu zweit wg ☕️ ne 3/4 Stunde fett ins Halteverbot! Hä?!



    Nächstes Mal frag ich doch - Wer denn die Knollen bezahlt har?! 😂 -



    Dreistes In-sich-Geschäft - & sojet ähnlich leider häufiger stärkt eher nicht.



    Das Vertrauen. Nö. Newahr.



    Normal nich - kerr.

  • "Bremens Rechtsgrundlage ist Paragraf 118 des Ordnungs­widrigkeitengesetzes zur „Belästigung der Allgemeinheit“. Danach handelt ordnungs­widrig, „wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen“."

    Mir kommt das wie ein Gummiparagraf vor:Irgendwer fühlt sich immer belästigt.Egal von was! Damit könnte man im Bedarfsfall auch andere Fahnen untersagen,z.B. solche der Antifaschistischen Aktion.Es braucht sich bloß das politische Klima ändern.Die meisten Gesetze könnte auch eine AfD-Regierung gut einsetzen.



    Bis zu welchem Grad eine Bekämpfung von Symbolen sinnvoll ist ,ist auch eine spannende Frage. Was ist wenn die Rechtsextremen die gegenwärtige Bundesfahne als neue Flagge benutzen? Letztlich haben die Rechten damit weniger Probleme als auf der entgegengesetzten Seite des politischen Spektrums.Würde dann die Verwendung der Bundesflagge ,wie in GG Artikel 22,Absatz 2 beschrieben, untersagt werden?

  • Ich fühle mich auch von kaiserreichlichen Symbolen und Gebahren belästigt. Das Zeug muss endlich weg.