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Rechter Terror in DeutschlandWehrsportgruppen und Freikorps

Neonazis haben sich immer wieder organisiert um terroristische Anschläge zu verüben. Ein Überblick über rechtsextreme Terroristen der vergangenen Jahrzehnte.

Bomben gegen Feiernde: Das Münchner Oktoberfestgelände 1973 nach dem Anschlag durch Neonazis. Bild: dpa

BERLIN taz | Immer wieder haben Neonazis Anschläge verübt, vor allem gegen Migranten und Linke, seltener gegen staatliche Institutionen. Teilweise versuchten sie Strukturen im Untergrund aufzubauen. Die Justiz reagierte meist hart.

Die Wehrsportgruppe Hoffmann (WSG) wurde 1973 gegründet und trat offen auf, rückte wöchentlich zu „Manövern“ aus und fungierte als Saalschutz bei rechtsextremen Veranstaltungen. Sie hatte bis zu 500 Mitglieder und wurde 1980 vom Bundesinnenminister verboten. Wenige Monate danach verübte das ehemalige WSG-Mitglied Gundolf Köhler einen Bombenanschlag auf das Münchner Oktoberfest, angeblich als Einzeltäter. 13 Menschen starben, auch Köhler selbst, 200 Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Im Dezember 1980 verübte das WSG-Mitglied Uwe Behrendt in Nürnberg den Mord an dem jüdischen Verleger Shlomo Levin und seiner Lebensgefährtin. Behrendt verübte danach Selbstmord. Karl-Heinz Hoffmann wurde 1984 vom Landgericht Fürth zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt, u. a. wegen Folterung von WSG-Mitgliedern im Libanon.

Die Deutschen Aktionsgruppen unter Führung des Rechtsanwalts Manfred Roeder verübten 1980 sieben Anschläge, u. a. gegen Asylheime und gegen eine Auschwitz-Austellung. Zwei Personen wurden verletzt. Roeder wurde 1982 als Rädelsführer einer terroristischen Vereinigung zu 13 Jahren Haft verurteilt.

Die Neonazis Henry Fiebig und Christian Scholz verfassten die Schriftenreihe „Bewegung in Waffen“. Von 1989 bis 1994 versuchten sie die organisatorische und theoretische Grundlage für die Bildung rechter Guerilla-Gruppen zu schaffen. Die Bundesanwaltschaft erhob Anklage wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung. Doch das OLG Hamburg sah die Struktur nicht als verfestigt an und lehnte 1999 ein Verfahren ab.

Der Ostberliner Neonazi Kay Diesner verletzte 1997 mit einer Pumpgun einen linken Berliner Buchhänder schwer. Auf der Flucht erschoss er einen Polizisten und verletzte einen weiteren. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete Diesner als „Ein-Mann-Terrorzelle“. Er wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Die Kameradschaft Süd um den Neonazi Martin Wiese plante 2003 einen Sprengstoffanschlag auf das neue jüdische Zentrum in München. Der Plan wurde jedoch von der Polizei rechtzeitig aufgedeckt. Wiese wurde u. a. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu sieben Jahren Haft verurteilt. Bayerns Innenminister Günther Beckstein sprach damals von einer „Braunen Armee Fraktion“.

Das Freikorps Havelland, eine rechtsradikale Schülergruppe, die in Brandenburg 2003 bis 2004 acht Brandanschläge auf asiatische Imbissbuden verübte, wurde als terroristische Vereinigung eingestuft. Es kam zwar nur zu Sachschäden, aber die Taten hätten auf eine Einschüchterung der ausländischen Bevölkerung abgezielt. Die Täter erhielten Jugendstrafen.

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7 Kommentare

 / 
  • HP
    Horst Pachulke

    Nicht zu vergessen der Bombenanschlag in Gießen 1982... siehe die Internetausgabe der "Gießener Allgemeinen Zeitung"

     

    http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Stadt/Uebersicht/Artikel,-Braune-Armee-Fraktion-schlug-1982-in-Giessen-zu-_arid,297787_regid,1_puid,1_pageid,113.html

  • P
    paragraphenschei*er

    @ broxx:

     

    vielleicht würde es sinn machen, vor dem posten eines kommentars zu einem derartigen thema, informationen über die aktuelle gesetzeslage einzuholen.

     

    hier nun eine kurze darstellung derselbigen:

     

    1. eine vereinigung ist ab dem zeitpunkt ein

    juristischer begriff, da sie zwei oder mehr

    personen umfasst. das betrifft sowohl

    eingetragene vereine (e.v.) , als auch nicht

    eingetragene, z.b. also "kriminelle", bzw.

    "terroristische" zusammenschlüsse.

     

    2. nach § 129a StGB ist der Strafbestand der

    Bildung einer "terroristischen" Vereinigung

    dann erfüllt, wenn zweck und

    tätigkeit der vereinigung darauf ausgelegt sind,

    mord oder totschlag [...] zu begehen.

    (das ist eine, der einfachheit halber, stark

    verkürzte wiedergabe; ausführlicher hier:

    http://dejure.org/gesetze/StGB/129a.html

     

    dazu sollte allerdings gesagt werden, dass der

    gesamte § 129 des strafgesetzbuches seit seiner

    einführung im jahre 1976 in stetiger kritik u.a.

    von anwälten steht. mehr dazu, siehe link:

    a)

    http://www.sopos.org/aufsaetze/472a614fac4c/1.phtml

    b)

    http://einstellung.so36.net/de/hg/terror-paragraph

     

    soviel zum stichwort "organisiert" in diesem zusammenhang.

  • W
    Webmarxist

    Alle Rechten Gruppierungen müssen verboten werden.

     

    Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen.

  • KS
    Klaus Störtebecker

    Der Nazi an sich, und das ist althergebracht, orientiert sich an der Wehrmacht des 2.Weltkrieges unter Adolf Hitler. Amphetamine machten die Soldaten der deutschen Armee teilnahmslos, aber nur bis in 1942, dann ging das Nephidrin aus. Aus dieser Situation heraus muß man die Reaktion des Nazi an sich im Wohnwagen vor der Sparkasse in Eisenach einordnen, denn wie sagte schon Martin Luther: Der Krug geht solange zum Brunnen, bis'es birst. hugh!

  • PE
    Paula Eva

    Da ist aber ein schlimmer Fehler in der Bildunterschrift. Das Oktoberfestattentat war am 26.09.1980. Hierzu ein interessanter Beitrag innerhalb der Sendung Brauner Terror in einer neuen Dimension:

    http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/br-extra/video136.html

  • B
    broxx

    Genau! Organisiert ist hier das Stichwort. 3 Leute in nem Wohnmobil sind aber nu wirklich nicht organisiert!

  • K
    Kommentator

    @ Christian Rath:

     

    Sie haben Operation Gladio vergessen....