Rechte Anschlagsserie in Berlin-Neukölln: Datenschützerin kritisiert Polizei

In der Neuköllner Anschlagsserie haben Polizisten offenbar unerlaubt Daten von Opfern abgegriffen. Berlins Datenschützerin fehlt die Transparenz.

Eine Hauswand mit Briefkästen: Mit roter Farbe ist darüber gesprüht: "9mm für xxx (geschwärzt) + MBR"

Diese Drohung stand in einem Neuköllner Hausflur Foto: Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin

BERLIN taz | Die Polizei mauert weiter in Bezug auf die rechtsextreme Anschlagsserie in Neukölln. Die Datenschutzbeauftragte des Landes Berlin, Maja Smoltczyk, hat in einer ungewöhnlich deutlichen Pressemitteilung am Donnerstag kritisiert, dass die Polizei die Aufklärung von fragwürdigen Abfragen in Polizeidatenbanken verweigere. Es handele sich dabei um Abfragen von zwei Opfern im Neukölln-Komplex, an deren Wohnhäuser mutmaßlich Neonazis „9mm für (…) Kopfschuss“ geschrieben hatte (taz berichtete). Eine der Personen hatte sich bei der Datenschutzbeauftragten beschwert.

Smoltczyk sagte: „Die Berliner Polizeibehörde offenbart durch die hartnäckige Verweigerung ihrer Mitwirkung ein bedenkliches Rechtsverständnis.“ Die lückenlose Aufklärung liege im Interesse der Polizei, die derzeit aufgrund der sich häufenden Fälle von unrechtmäßigen Datenabfragen und Kontakten zum rechtsextremen Spektrum im Fokus der Öffentlichkeit steht.

Die Datenschützerin sagte das wohl auch mit Blick auf die jüngsten Verwicklungen im Neukölln-Komplex sagte, aber auch die hessischen NSU 2.0-Drohbriefe. Dort wurden Abfragen auf Polizeicomputern offenbar dazu genutzt, persönliche Daten und Anschriften von später bedrohten meist Frauen abzufischen.

Zu den Berliner Abfragen sagte Smoltczyk, dass die Polizei auf Nachfrage nur einen Teil der kritischen Zugriffe nachvollziehbar erklären konnte. Mehrere Mahnschreiben und sogar ein direkter Brief an Polizeipräsidentin Barbara Slowik blieben laut Smoltczyk unbeantwortet.

Polizei verstoße gegen feste Verpflichtungen

Die Polizei hat laut Datenschutzbehörde nur pauschal behauptet, dass keine Anhaltspunkte für dienstlich nicht begründbare Anfragen vorlägen. Weitere Anfragen seien abgeblockt worden mit dem Hinweis auf „Verfahrensrechte der betroffenen Polizeibeamten“. Zudem habe die Polizei eine hinreichende Stichhaltigkeit der bei der Datenschutzbehörde eingegangenen Beschwerde angezweifelt.

Aus Sicht der Datenschutzbeauftragten sind deswegen „die in Rede stehenden Datenabfragen durch Berliner Polizeibedienstete ungeklärt“. Die Einwendungen der Polizei spielten bei einer datenschutzrechtlichen Prüfung keine Rolle.

Es ginge darum, mögliche strukturelle Probleme zu ermitteln und in Zukunft Missbrauch zu verhindern. Die Polizei verstoße mit ihrem Verhalten gegen die gesetzlichen festgelegten Verpflichtungen zur Kooperation mit der Datenschutzaufsichtsbehörde.

Im Laufe der Neuköllner Anschlagsserie ist es seit Ende 2016 zu über 70 Anschläge auf überwiegend gegen Neonazis engagierte Personen gekommen. Neben Brandanschlägen und Sachbeschädigungen kam es auch zu zahlreichen Drohungen gegen Personen.

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Obwohl eine große Sonderkommission ermittelt, gibt es es kaum Fortschritte in der Aufklärung. Zuletzt wurden sogar zwei zuständige Staatsanwälte wegen mutmaßlicher Befangenheit und AfD-Nähe versetzt – die Ermittlungen führt nun die Generalstaatsanwaltschaft in Berlin.

Smoltczyk nannte das Verhalten der Polizei „äußerst irritierend“. Sollte die Polizei auf die öffentliche Kritik nicht reagieren, werde sie den Vorgang dem Abgeordnetenhaus vorlegen und dort Bericht erstatten.

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